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(Anti-)Repression Antifaschismus

Prozesse 03. und 04.06

Prozesszusammenfassung
Diese Woche fanden wieder zwei Prozesse zum 11.1. statt. Obwohl die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen wurde, dass ein Verfahren vom Jugendgericht Hagen wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde und es eine Aussetzung des Verfahrens vom 09.05. gab, führt sie trotzdem die Prozesse weiter. Am 09.05. konnte die Staatsanwaltschaft dem Gericht nicht nachweisen, dass die Angeklagte eine grobe Störung verursacht habe. Daraufhin forderte der Richter die Staatsanwaltschaft, die sich vehement gegen die vorgeschlagene Einstellung wehrte, auf, ihre Beweise zu präzisieren. Am Jugendgericht Hagen stellte die Richterin das Verfahren gegen die Angeklagte nach wenigen Minuten ein und kündigte an, auch alle weiteren Verfahren, die sie dazu bearbeiten würde, einzustellen. Selbst der Hagener Staatsanwalt konnte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal nicht erklären.
Am Dienstag, 03.06.2003 fand ein weiterer Prozess am Jugendgericht Menden statt. Der Richter verurteilte den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu 30 Tagessätzen à 7 €. Da der Angeklagte ohne Verteidigung in den Prozess ging, wird er Berufung einlegen.
Am Mittwoch, 04.06.2003 wurden am Amtsgericht Wuppertal drei AntifaschistInnen wegen des 11.1. angeklagt. Leider hatte keiner der drei Angeklagten juristischen Beistand mit im Gerichtssaal, aber einer der Angeklagten verteidigte sich selbst. Trotz alledem verurteilte der Richter zwei der Angeklagten zu 35 Tagessätzen á 15 € und einen zu 35 Tagessätzen á 10 €.
Diesmal allerdings wurde der Prozess von Staatsanwalt Heinrichs persönlich geführt. Herr Heinrichs hatte am 11.1. die In-Gewahrsamnahme der 69 AntifaschistInnen nach §21 Versammlungsgesetz angeordnet und schickte den 69 AntifaschistInnen die Strafbefehle zu. Nach der Pleite vom 09.05. traute Heinrichs seiner jungen Kollegin wohl nicht mehr zu, diese Prozesse zu führen. Allerdings wartete man vergeblich auf die neuen präzisierten Beweise. Neu allerdings ist die Strategie Flugblätter der SchülerInneninitiative vorzulesen, aber die Beweiskraft dieses Dokuments nicht zu erklären.