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(Anti-)Repression Antimilitarismus & Krieg

Prozess gegen Kölner KriegsgegnerInnen

Aufruf zum Protest vor dem Kölner Amtsgericht
am 26. Oktober 2006 um 9 Uhr (Luxemburger Str. 101)
Vier Anti-Krieg-AktivistInnen werden am 26. Oktober 2006 vor dem Kölner Amtsgericht wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Verunglimpfung des Staates und Hausfriedensbruch angeklagt. Zwei von ihnen wird vorgeworfen, ein Großtransparent mit der Aufschrift „Wir geloben zu morden, zu rauben, zu vergewaltigen“ von der Balustrade des Kölner Doms gezeigt zu haben, während vor dem Dom Rekruten im Rahmen der 50 Jahr- Feier der Bundeswehr öffentlich vereidigt wurden. Zwei Gästen des vornehmen Dom-Hotels wird vorgeworfen, beim abendlichen Zapfenstreich an ihrem Zimmerfenster ein weiteres Transparent mit der Aufschrift „Soldaten sind Mörder! K.T.“ angebracht zu haben. Die Bundeswehr war schwer empört über diese und andere Störungen ihrer 50 Jahr-Feier in Köln.

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(Anti-)Repression 1. Mai Wuppertal

Autonomer 1.Mai angegriffen

Mitteilung an die Weltöffentlichkeit und an pfiffige JournalistInnen, die nicht nur den Polizeibericht abschreiben.
Autonome 1.Mai Demo in Wuppertal von Polizei angegriffen
Massiver CS-Gas und Knüppeleinsatz mit Kopfverletzungen, Verhaftungen und eine Frau, die fast von einem Polizeikrad überfahren wurde – das ist die erschreckende Bilanz des Wuppertaler 1.Mai 2006. Ca. 500 Personen demonstrierten zum 20. Jahrestag der autonomem 1.Mai Demo in Wuppertal am Platz der Republik. Mit phantasievoller Maskerade, zum Schutz vor den neugierigen Kameras der Polizei, formierte sich der Demonstrationszug mit Transparenten und Parolen gegen prekäre Lebensverhältnisse und wachsende Polizei- und Nazigewalt Richtung Nordstadt. Der Zug wurde zum ersten Mal auf der Schleswiger Strasse massiv von Polizeikräften der hiesigen Bereitschaftspolizei angegriffen und aufgehalten. Nach 40 Minuten Einschluss im Polizeikessel konnte die Demonstration zunächst fortgesetzt werden. In der Wiesenstrasse kam es wiederum zu massiven Schlagstock und CS-Gaseinsatz gegen die DemonstrationsteilnehmerInnen. Dabei kamen auch Markierungsgeräte zum Einsatz, um polizeiliche Beweissicherung zu gewährleisten.
Auf der Gathe überfuhr ein Kradfahrer der Polizei fast eine Demonstrantin, die sich gerade noch retten konnte. Der Versuch bei der Polizei den Namen des Kradfahrers zu ermitteln schlug fehl, die Damen und Herren hatten nichts gesehen…

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(Anti-)Repression Freiräume

Ex-Steffi in Karlsruhe geräumt!

Am heutigen Vormittag wurde das langjährige linke Wohn- und Kulturprojekt
Ex-Steffi in Karlsruhe von einem martialischen Polizeiaufgebot geräumt. Ab
6.15 Uhr stürmten mehrere Hundert PolizistInnen in Kampfmontur, begleitet
von Räumpanzern und Abrissfahrzeugen, das Gebäude in der Schwarzwaldstraße,
nachdem sie mehrere große Löcher in Seitenwand und Dach des weiträumig
umstellten Hauses gerissen hatten. Während sich eine wachsende Anzahl von
UnterstützerInnen in Sichtweite des Zentrums versammelten, wurden über 20
BewohnerInnen der Ex-Steffi festgenommen und an einen zunächst unbekannten
Ort verbracht. Gegen 11.00 Uhr wurde bekannt, dass sich noch weitere
Personen im Gebäude aufhalten. Aus diesem Grunde durchsuchte die bereits
großteils abgezogene Polizei nochmals die oberen Stockwerke, um auch die
letzten BewohnerInnen aus dem Haus in der Schwarzwaldstraße zu holen.

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(Anti-)Repression 1. Mai Antifaschismus

Freispruch im Wuppertaler Verfahren

Antifaschistische Initiative Wuppertal
antifaschistische_initiative_wu1@yahoo.de
„Was du nicht willst, was man dir tut, das füg auch keinem anderen zu“ (Imanuell Heinrichs)
Der freche Versuch, einen Wuppertaler Antifaschisten wegen angeblichem Landfriedensbruch zu einen halben Jahr Gefängnis auf Bewährung zu verurteilen, ist heute in Wuppertal grandios gescheitert.
Es stellte sich nämlich heraus, dass der angebliche Landfriedensbruch erst Ende Juli 2005 von der Staatsschützerin Vrba „entdeckt“ wurde. Einen zeitnahen Ereignisbericht zum 1.Mai, in dem bestimmt ein „Landfriedensbruch“ oder ein kaputtes Auto Erwähnung gefunden hätte, gibt es nicht. Nicht mal ein Foto vom kaputten Polizeiauto ist in den Akten zu finden.
All dies hätte ein Richter schon aus den Akten entnehmen können, wenn er sie denn vorher gelesen hätte. Amtsrichter Trechow unterschreibt aber offensichtlich alles, was Staatsanwalt Heinrichs ihm unter die Nase hält, zuletzt ein Strafbefehl wegen einer Rede zum Holocaust-Gedenktag.

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(Anti-)Repression Antifaschismus

Verfahren eingestellt!

DIE BESTE NACHRICHT DES TAGES –
Das Verfahren vor dem LG Wuppertal gegen acht AntifaschtenInnen wurde auf Kosten der Staatskasse wegen „nur geringer Schuld“ eingestellt!
Gegen 11 Uhr verkündete die Richterin die Einstellung des Verfahrens, dem kurz zuvor der recht gebeutelt Staatsanwalt Heinrichs und seine Gattin, Tochter, Mutter??? (man weiß es nicht) Staatsanwältin Busch-Heinrichs zugestimmt hatten.
Wie kam es dazu:
Die Aussage des Kölner Polizisten Sanders, der den Einsatz rund um die
Worch-Demo am 11.1.2003 organisiert hatte, brachte wohl den maßgeblichen Ausschlag. Denn in seiner schriftlichen Aussage betonte Sanders, dass die Demo der Rechten zeitplangemäß stattgefunden hatte und es zu keinen bemerkenswerten Störungen der Versammlung gekommen war.

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(Anti-)Repression Bildung

Brutale Polizeiübergriffe gegen Studierende

Im Rahmen der Studierendenproteste in Berlin kam es am Mittwoch abend im Berliner Bezirk Prenzlauer Berg zu brutalen Polizeiübergriffen gegen protestierende StudentInnen. Bereits letzten Donnerstag ging die Berliner Polizei teilweise sehr brutal gegen Protestierende vor, in beiden Fällen wurde Pfefferspray eingesetzt. In wie weit ist dieses Vorgehen Teil einer politischen Strategie zur Spaltung des Studierendenprotests in „gute“ und „böse“ StudentInnen? Wie begegnen wir diesen Spaltungsversuchen?
Am Mittwoch abend war unter dem Motto „Reclaim the Future!“ zu spontanem Protest im Rahmen der Studierendenproteste „gegen Sozialklau & Bildungsabbau“ aufgerufen worden. Etwa 100-150 Leute folgten diesem Aufruf.
Das Szenario: Am U-Bahnhof „Schönhauser Allee“ stand ein Lautsprecherwagen, um diesen herum die Protestierenden friedlich tanzten und damit die Strassenkreuzung blockierten. Flugblätter wurden an die PassantInnen verteilt. Zunächst war überhaupt keine Polizei vor Ort, nach einiger Zeit erschienen einige Polizisten, um den Verkehr umzuleiten.

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(Anti-)Repression Weltweit

Thessaloniki-Gefangene entlassen

am 26. November 2003 wurden die Gefangenen von Thessaloniki entlassen. Die Anklagen bleiben allerdings weiterhin bestehen, sie dürfen das Land nicht verlassen und unterliegen der Meldepflicht.
Kommunique` der Asamblea/Versammlung zur Unterstützung der Gefangenen von Thessaloniki
Madrid,29.Nov.03:
die Aufrechterhaltung der solidarischen Unterstützung ist weiterhin unbedingt nötig ! Castro/Souleiman Dackdouck kann jeden beliebigen Moment abgeschoben werden! Die Forderung nach politischem Asyl muss weiterhin international unterstützt werden

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(Anti-)Repression

Haftbefehle aufgehoben!!!

Die Haftbefehle gegen Marco, Daniel und Carsten wurden heute aufgehoben.
Wie heute gegen 13 Uhr bekannt wurde, haben die Richter haben die entsprechenden Anträge der Verteidigung bewilligt. Marco und Daniel kommen heute, Carsten am Sonntag (wegen der zwei Tage Ordnungshaft, die das Gericht gegen ihn verhängte) raus!
Die zwei werden noch heute in Halle abgeholt und in Magdeburg und Quedlinburg von ihren Familien, FreundInnen und GenossInnen erwartet.
Nähere Infos folgen.
e-Mail:: magdeburg@rote-hilfe.de
Pressemitteilung
Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg 21.11.2003 16:46
Aufhebung der Haftbefehle im §129a-Verfahren gegen drei Magdeburger
Heute, am 21. November 2003, wurden vom vorsitzenden Richter Hennig (v. OLG Naumburg) im Prozess gegen drei Magdeburger Linke wegen „Mitgliedschaft bzw. Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung“ im Justizzentrum Halle die Haftbefehle gegen die drei Angeklagten aufgehoben. Damit werden Marco H. und Daniel W. nach fast einem Jahr sowie Carsten S. nach einem halben Jahr aus der Untersuchungshaft entlassen.
In seiner Begründung bezeichnete Richter Hennig eine Verurteilung der drei Angeklagten nach § 129a als nicht wahrscheinlich. Hintergrund hierfür ist die Auflösungserklärung der angeblichen militanten Gruppe, mit der der dringende Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Haftgrund entfallen. Und hielt demnach an der Einschätzung fest, die schon zuvor einmal vom Oberlandesgericht (Naumburg) abgegeben worden war.
Wir, die Soligruppe Magdeburg / Quedlinburg und die AnwältInnen der drei Magdeburger begrüßen die Entscheidung der Richter und erwarten die endgültige Abweisung des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im weiteren Prozessverlauf. Mit der Aufhebung der Haftbefehle bestätigte das Gericht, was sich spätestens seit Prozessbeginn am 21. 10. 2003 abzeichnete: Die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft basieren auf willkürlichen Konstruktionen. Sie sind geprägt von Unterstellungen und Mutmaßungen, die mit keinem einzigen Beweis belegt werden können. Selbst aufwendigste Ermittlungs- und Überwachungsmethoden erbrachten keinerlei Erkenntnisse über das angebliche Bestehen einer terroristischen Vereinigung in Magdeburg.
Wir lassen uns nicht kriminalisieren. Wir fordern die endgültige Einstellung des Verfahrens sowie die Abschaffung des Paragraphen 129a/b!
Magdeburg, 21. 11. 2003
Daniel und Marco wurden noch heute in Halle abgeholt und in Magdeburg und Quedlinburg von ihren Familien, FreundInnen und GenossInnen erwartet. Carsten muß leider noch zwei Tage Ordnungshaft wegen „ungebührlichem Benehmen gegenüber dem Gericht“ absitzen und kommt erst am Wochenende raus.
Homepage:: http://www.soligruppe.de

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(Anti-)Repression Antifaschismus

Gleicher Fall, anderes Urteil

Gegendemonstranten wundern sich über Staatsanwaltschaft
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Diese alte Weisheit wird derzeit bei den Widerspruchsverfahren zu den Vorfällen am 11. Januar am Oberbarmer Bahnhof unter Beweis gestellt. Dort waren 69 Gegendemonstranten, die einen Nazi-Aufmarsch verhindern wollten, in mehrstündigen polizeilichen Gewahrsam genommen und von der Wuppertaler Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes zur Zahlung eines Bußgeldes verdonnert worden (die Rundschau berichtete). Alle Betroffenen legten Widerspruch ein. Mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im ersten und weiteren Widerspruchsverfahren erhöhte das Amtsgericht das zu zahlende Bußgeld. Mit der Folge, dass nicht wenige ihren Widerspruch zurückzogen und zahlten.
Ganz anders verlief demgegenüber ein Prozess in gleicher Angelegenheit in Hagen: Dort wurde das Verfahren gegen eine Studentin wegen Geringfügigkeit eingestellt mit dem Hinweis, auch weitere Verfahren in der gleichen Angelegenheit einzustellen. In einem vergleichbaren Fall in Düsseldorf basierten die Entscheidungen darauf, dass die von der Staatsanwaltschaft gelieferte Beweislage nicht ausreiche.

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(Anti-)Repression Antifaschismus

Ausverkauf geht weiter

SchülerInneninitiative für Zivilcourage überreichte OB Kremendahl erneut einen Überweisungsträger über 20400 €
Im Rahmen der öffentlichen Bürgersprechstunde in der Rathausgalerie in Elberfeld sprach die SchülerInneninitiative erneut bei OB Kremendahl vor und forderte eine Stellungnahme zum 11. Januar und den Repressionen, die die AntifaschistInnen im Nachhinein erdulden müssen.
Am 11. Januar hatte Christian Worch, ein bundesweit bekannter Nazi-Kader, einen Aufmarsch in Wuppertal Oberbarmen angemeldet. Um ein gemeinsames Zeichen gegen Rechts zu setzen folgten ca. 500 AntifaschistInnen dem breiten Aufruf des Bündnisses „Wuppertal stellt sich Quer“ [u.a. Kremendahl, DGB] und versammelten sich friedlich auf dem Oberbarmer Bahnhof. Es folgte ein gewalttätiger, unkoordinierter Polizeieinsatz mit Schlägen, Tritten und der unverantwortlichen Gefährdung der DemonstrantInnen, die teilweise von den Einsatzkräften auf die Gleise gestoßen wurden. 69 standhafte AntifaschistInnen wurden schlussendlich geräumt, abgearbeitet1 und bis zu 11 Stunden in Gewahrsam genommen. Die Kriminalisierung von Zivilcourage gipfelte schließlich in den Strafbefehlen über 300,- €, die den Festgenommenen von der Staatsanwaltschaft Wuppertal zugestellt wurden. Darin wird ihnen Verstoß gegen §21 Versammlungsgesetz (Sprengung einer Versammlung) vorgeworfen.
Die SchülerInnen konfrontierten OB Kremendahl mit der derzeitigen Prozesslage und baten ihn dazu Stellung zu nehmen. Der OB betonte, dass er keinen Einfluss auf die Rechtsprechung in diesen Fällen habe und sah sich damit auch nicht in der „Pflicht“ seine Meinung zu diesen Vorfällen zu äußern.
Auf weiteres Nachfragen der SchülerInnen erklärte er, warum er sich am 11.Januar von der ursprünglichen Bündnis-Demonstration distanzierte und in 2km Entfernung vom Geschehen eine Kundgebung abhielt. Er ist der Meinung, dass es wichtig sei, dass die Rechten und die GegendemonstrantInnen räumlich voneinander getrennt werden. Ansonsten wäre zu befürchten, dass es zu Auseinandersetzungen komme. Dass die DemonstrantInnen auf dem Bahnhof allerdings äußerst friedlich waren – auch als sich Anhänger der rechten Szene auf dem Bahnhof befanden, sieht Herr Kremendahl dabei wohl nicht.
Überhaupt schlägt OB Kremendahl vor, immer mit der Polizei zusammen zu arbeiten und mit ihr jede Gegendemonstration abzusprechen. Das Recht einer Spontan-Demonstration, das laut dem Artikel 8 im Grundgesetz jedem/r BürgerIn zusteht, blendet Herr Kremendahl dabei völlig aus. Und das solche Versammlungen unter dem Schutz des Rechtsstaates stehen wohl auch.