Rechtsnachfolger, Entschädigungsverweigerer, Aufarbeitungsweltmeister – Deutschland und die Auszahlung der NS-Zwangsarbeiter.
Insgesamt wurden während des Zweiten Weltkriegs zwischen zehn und 15 Millionen Menschen von den Deutschen zur Arbeit gezwungen. Eine Ahnung von der Alltäglichkeit und Omnipräsenz der Zwangsarbeit verschafft die Statistik. So schufteten beispielsweise im 200.000 Einwohner zählenden Gelsenkirchen 40.000 Zwangsarbeiter, zum Höhepunkt des Zweiten Weltkrieges lag der Anteil der Zwangsbeschäftigten in der Landwirtschaft bei 58 Prozent, und reichsweit ging die Zahl der für Zwangsarbeit bestimmten KZ-Außenlager in die Tausende.
Beinahe alle sozialen und ökonomischen Einheiten – vom Großkonzern über den mittelständischen Betrieb und die Kommunalverwaltung bis hin zur Kirche und dem privaten Haushalt – beteiligten sich an der unmittelbar erzwungenen Ausbeutung. Der Historiker Ulrich Herbert kommentiert: »Wir suchen noch immer nach einer einzigen Firma, die keine Zwangsarbeiter beschäftigt hat.« Bei den Versklavten handelte es sich vorwiegend um so genannte Nicht-Arier, also Jüdinnen und Juden sowie Sinti und Roma, aus Osteuropa Verschleppte oder von dort stammende Kriegsgefangene, aber gelegentlich auch um Menschen aus westeuropäischen Staaten wie Italien und Frankreich oder deutsche »Asoziale« und Kommunisten.
Die Zuteilung der Arbeitskräfte wurde in der Regel vom Staat geregelt. Grob lässt sich die Zwangsarbeit in drei Kategorien unterteilen: Einsatz in der Landwirtschaft bzw. im Haushalt, Arbeit im Lager, Vernichtung durch Arbeit in den Konzentrationslagern. Die Behandlung orientierte sich an der »rassischen« Hierarchie des NS – osteuropäische »Untermenschen« und »Bolschewisten« standen unter den Westeuropäern. Am untersten Ende der Skala fanden sich die Jüdinnen und Juden, deren Zwangsarbeit primär auf ihre Ermordung zielte.
Da das Leid in keiner Weise ausgeglichen oder gar ungeschehen gemacht werden kann, sollen die gebräuchlichen Begriffe »Wiedergutmachung« (als Rückkehr zu früheren Bedingungen) sowie »Entschädigung« (als gleichwertiger Ersatz eines vorangegangenen Verlustes) wegen ihres euphemistischen Gehalts keine Verwendung finden. In Israel ist von Shilumim die Rede. Dieser biblische Ausdruck meint weder Tilgung noch Vergebung, sondern umfasst Zahlung und Vergeltung auf kämpferischem Wege. Ich werde im Folgenden von »Zahlungen« sprechen, ein Wort, das in seiner Schlichtheit keine falschen Assoziationen von möglicher Versöhnung zulässt.
Die fünfziger Jahre
In der ersten Regierungserklärung von Kanzler Konrad Adenauer wurden die Zwangsarbeiter – wie alle Opfer des NS – nicht erwähnt und stattdessen die Ausgebombten und Transferierten betrauert. Der Überleitungsvertrag, in dem die Alliierten die Bedingungen der bundesrepublikanischen Souveränität festschrieben, differenzierte auf Drängen der BRD zwischen NS-typischem Unrecht und kriegsbedingtem Schicksal, so genannten allgemeinen Kriegsfolgen.
Da die Zwangsarbeit diesen Folgen zugeschrieben wurde, galt sie als nicht entschädigungspflichtig. Erst 1952 wurde unter israelischem Druck das Leid der NS-Opfer von Adenauer öffentlich anerkannt wie auch das Luxemburger Abkommen mit Israel geschlossen, das dem neu gegründeten Staat drei Milliarden Mark an Warenlieferungen als Integrationshilfe für die 500.000 aus Europa geflüchteten Jüdinnen und Juden zukommen ließ. Zwangsarbeit war bei den Verhandlungen kein Thema.
Das 1953 zwischen der BRD und den einstigen Feindstaaten ausgehandelte Londoner Schuldenabkommen stellte auf internationaler Ebene ein Bollwerk gegen solche Ansprüche dar. In diesem Vertrag wurde festgelegt, dass dem Ausgleich der Vor- und Nachkriegsschulden des Deutschen Reichs Priorität einzuräumen sei vor möglichen Reparationen. Diese wurden auf einen in unbestimmter Zukunft zu schließenden Friedensvertrag verschoben, die Regelung der Ansprüche von Einzelpersonen aus den ehemals mit dem Reich im Kriegszustand befindlichen oder besetzten Staaten wurde ebenfalls mit Hinweis auf die ausstehende Reparationsfrage ausgesetzt.
Damit konnten Klagen von Zwangsarbeitern an Bundesgerichten abgewiesen werden. Zugleich gelang mit dem Abkommen die Integration der BRD in das westliche Bündnis wie auch die »Wiederherstellung des deutschen Kredits« (Hermann Josef Abs): Der Weltmarkt stand der deutschen Wirtschaft wieder uneingeschränkt offen.
Zwar kann der angerichtete »Schaden« nicht »ersetzt« werden, doch sind die Dimensionen des Umgangs mit den Zwangsarbeitern nicht ohne die Differenz zwischen dem formal gültigen, positiven Recht und der Verweigerung dieser bürgerlichen Rechte zu erfassen. Klaus Körner betont in seinem Buch »Der Antrag ist abzulehnen«, dass die Opfer theoretisch über folgende Rechtsansprüche für Zahlungen verfügten: zum einen staatliche wie individuelle Reparationsforderungen als völkerrechtlich begründeter Schadensersatzanspruch aufgrund des internationalen Verbots eines Angriffskrieges; daneben der Staatshaftungsanspruch gegen die BRD wegen völkerrechtswidriger Behandlung; das Recht auf Ersatz des vom Staat abverlangten unbezahlten Arbeitseinsatzes sowie auf Entschädigung wegen »Aufopferung für das gemeine Wohl«.
Zudem hätten auch die deutschen Unternehmen wegen ungerechtfertigter Bereicherung ebenso wie für die Freiheitsberaubung und die Gesundheitsschäden zahlen müssen. Dazu kommt noch das Recht auf Lohnnachzahlung, nach einem Gutachten des Wirtschaftshistorikers Thomas Kuczynski rund 230 Milliarden Mark – »auf den ersten Blick kann man sich kaum eine juristisch bessere Position vorstellen« (Körner). Der Status als Menschheitsverbrechen garantiert dabei die Unverjährbarkeit der Ansprüche.
Wie kam es nun dazu, dass diese Rechte nicht im Mindesten realisiert werden konnten? In den zwischen 1953 und 1965 verabschiedeten Bundesentschädigungsgesetzen (BEG) wurden beinahe ausschließlich die aus religiösen, »rassischen« oder politischen Gründen Verfolgten berücksichtigt, die zudem einen Wohnsitz in Deutschland oder zumindest eine »Beziehung zum deutschen Sprach- und Kulturkreis« aufweisen mussten.
Die Bestimmungen der BEG waren komplex und selbst für Fachleute kaum zu durchschauen. Zwangsarbeiter konnten nur dann einen geringen Betrag für den »Schaden an Freiheit« beantragen, wenn sie als »rassisch«, religiös oder politisch verfolgt galten und unter »haftähnlichen Bedingungen« gestanden hatten oder wenn sie zugleich Gesundheitsschäden wie auch eine Verfolgung aus Gründen der Nationalität nachweisen sowie gerade, also nach 1945, politische Flüchtlinge waren.
Da »Zwangsarbeit als solche« explizit kein Zahlungsgrund war, konnten nach dem BEG weder für die erlittenen arbeitsspezifischen Leiden Zahlungen verlangt noch konnte die Nachzahlung des Lohns beantragt werden. Vor allem die osteuropäischen Zwangsarbeiter – über 90 Prozent der Gesamtgruppe – gingen somit leer aus.
Bereits 1951 zeigte sich, in welchem Klima die so genannte Entschädigung abgehandelt wurde. Während mit dem 131er-Gesetz ehemalige NS-Beamte rehabilitiert wurden und der Tag der Opfer des Faschismus mit dem Volkstrauertag zusammengelegt wurde, besetzte die Polizei am 27. Januar das Gebäude des bayerischen Landesentschädigungsamtes und nahm kurz darauf dessen Leiter, den Auschwitz-Überlebenden Philipp Auerbach, wegen des Verdachts der Untreue fest.
Die Bearbeitung der Anträge sowie die Auszahlungen mussten quasi eingestellt werden. Obwohl die Anklage gegen den mittlerweile erkrankten Auerbach – geführt von mindestens vier NSDAP-Mitgliedern – im Wesentlichen zusammenbrach, wurde er zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. In der Haft beging er Suizid. Zuvor war bekannt geworden, dass der federführende Justizminister – ein ehemaliges Mitglied des NS-Sicherheitsdienstes – selbst Geld des Landesentschädigungsamtes hinterzogen hatte.
Nur wenige Juristen und Politiker wie Walter Schwarz und Otto Küster stellten sich dem weitreichenden Verweigerungskonsens entgegen und präferierten Zahlungen. Bündnispartner fanden sie lange Zeit nur bei einigen Kirchenfunktionären, Journalisten und linken Intellektuellen. Christian Pross nennt in »Wiedergutmachung – Der Kleinkrieg gegen die Opfer« als wichtigste Zahlungsgegner »das Bundesfinanzministerium (…) und das deutsche Volk, das in seiner übergroßen Mehrheit keine Sympathien für die Opfer des NS hegte. Der Bundestag repräsentierte in seinen Debatten um die Wiedergutmachung (…) keinesfalls die Meinung der Wähler, er war ihr weit voraus.«
Dass der Bundestag einige Zugeständnisse machte, darf nicht zu der Fehlannahme verleiten, die Politik habe sich einer antifaschistischen Zielsetzung verpflichtet gefühlt. Es fanden beständig zähe Auseinandersetzungen zwischen den verschiedenen Behörden statt, etwa dem global orientierten Auswärtigen Amt und dem für das BEG zuständigen Finanzministerium. Bei den ersten Verhandlungen zwischen Israel und der BRD drängte das Auswärtige Amt auf einen Finanztransfer an die Opfer, der nötig sei für die »psychologische Bereinigung des Problems in den Augen der Welt.«
Adenauer pflichtete mit Hinweis auf »die große wirtschaftliche Macht des Judentums in der Welt« bei und hoffte, die Zahlung würde sich »sehr bald reichlich lohnen«, nämlich aufgrund »des mächtigen jüdischen Einflusses in den USA«. In einer anderen Kabinettssitzung zeigte sich Adenauer skeptischer und mutmaßte, »die Juden betrügen uns ja doch«. Insbesondere hinter den Kulissen waren solche antisemitischen Invektiven keine Aus-, sondern Normalfälle. Der von 1949 bis 1957 amtierende Finanzminister Fritz Schäffer etwa bezog gegen jegliche Gespräche Position, da »die hochgespannten Erwartungen des Weltjudentums« unmöglich einzuhalten seien.
In seltenem Einklang mit der Mehrheit der CDU-Abgeordneten votierte die KPD gegen das mit SPD-Stimmen beschlossene Luxemburger Abkommen. Die Begründung des KPD-Abgeordneten Oskar Müller lautete, die USA wollten mit Hilfe der Zahlungen »den in ihren Händen befindlichen Staat Israel zur rüstungsmäßigen und operativen Basis für ihre aggressive Politik ausbauen«.
Im fünfbändigen, von der Bundesregierung 1985 herausgegebenen Werk »Die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts durch die BRD«, das die Deutungshoheit über die »Entschädigung« festschreiben sollte, wurde eine »einzigartige historische Versöhnungsleistung« gepriesen, kritische Beiträge fielen dagegen der Zensur zum Opfer. Ernst Feaux de la Croix, seit 1949 oberster »Wiedergutmachungsbeamter« im Finanzministerium, hetzte in seinem dort enthaltenen Artikel widerspruchslos gegen das »Weltjudentum«, das »die Weltmeinung lenkt«.
Konzerne und Justiz
1952 wurde der Prozess von Norbert Wollheim gegen die IG Farben in Abwicklung eröffnet. Schon zwölf Monate zuvor waren sämtliche IG-Farben-Direktoren wieder auf freiem Fuß, der Umsatz des nun in seine Einzelbestandteile zerlegten ehemaligen Kartells lag erneut in Milliardenhöhe.
Wollheim, der im IG-eigenen Werk Buna-Monowitz Fronarbeit geleistet hatte, verklagte als erster Zwangsarbeiter seinen ehemaligen »Arbeitgeber«. Die IG Farben entwickelten in diesem Musterprozess eine Argumentation, welche fortan immer wieder von inkriminierten Unternehmen aufgegriffen wurde: Wegen des Verleihs der Arbeitskräfte durch die SS trage der Staat die alleinige Verantwortung für deren Einsatz, die Firma hingegen habe die Arbeitsbedingungen human zu gestalten versucht. Überraschenderweise ließ das Gericht sich von dieser Leugnungsstrategie nicht beeindrucken und sprach Wollheim in erster Instanz 10.000 Mark Schadensersatz zu.
Da die IG jedoch einen Präzedenzfall mit allen Mitteln zu verhindern suchte, Wollheim nur über bescheidene Mittel für einen Gang durch die Revisionsinstanzen verfügte, suchte man eine außergerichtliche Einigung. Hierzu wurde die Conference on Jewish Material Claims against Germany herangezogen, der die IG Farben nach zähen Verhandlungen 27 Millionen Mark zur Verteilung an jüdische Zwangsarbeiter bereitstellte, während drei Millionen für die Entschädigung von Nicht-Juden vorgesehen waren.
Die Claims konnte somit allen, die mehr als sechs Monate KZ überlebt hatten und deren Anträge in Kleinarbeit bewilligt wurden, 2.500 bzw. 5.000 Mark auszahlen. Mit dem Erhalt der Summe war der Verzicht auf alle zukünftigen Ansprüche verbunden. In einem eigens vom Bundestag verabschiedeten Gesetz wurde die Beschränkung der Antragsfrist auf ein Jahr festgeschrieben. Die Prüfungen durch die Claims zogen sich lange Zeit hin, da die schriftlichen Auskünfte oft durch individuelle mündliche Befragung ergänzt werden mussten. Tausende Anträge wurden im Stillen zurückgewiesen, während die internationale Presse die IG Farben als »Kartell mit Gewissen« auszeichnete.
Auf Druck der Claims reagierten in den kommenden Jahren weitere Großunternehmen mit niedrig angesetzten Offerten. Ein »Kuhhandel um Auschwitz« – so der langjährige Claims-Vorsitzende Benjamin B. Ferencz – setzte ein, und am Ende konnten Einmalzahlungen im Bereich von einigen Tausenden Mark an jene verteilt werden, die sich überwanden, Geld von ihren ehemaligen Peinigern zu nehmen, schnell genug einen Antrag stellten und trotz gezielter Dokumentenvernichtungen auf deutscher Seite nachweisen konnten, bei dem jeweiligen Unternehmen Arbeit geleistet zu haben.
Die nicht-jüdischen Zwangsarbeiter, die sich zu keiner einheitlichen Organisation zusammenfanden und zum Großteil durch den Eisernen Vorhang vom Zugriff auf die westliche Öffentlichkeit und die bundesdeutsche Justiz abgeschnitten waren, gingen in der Regel leer aus. Dagegen konnten die Unternehmen neben dem Image- teilweise auch einen unmittelbaren finanziellen Gewinn einstreichen. Rheinmetall etwa, das sich um einen 150 Millionen Mark schweren Rüstungsauftrag in den USA beworben hatte, konnte diesen nach einer »Entschädigungsleistung« von 2,6 Millionen ergattern.
Klagen von Zwangsarbeitern auf Lohnnachzahlung wurden von deutschen Gerichten durchgehend abschlägig beschieden. Allein der Fall von Adolf Diamant bildet eine Ausnahme. Diamant, der bei der Firma Büssing im KZ Neuengamme schuften musste, wurden im Jahr 1965 1.788 Mark an Lohn zuerkannt. Allerdings vergaßen die Juristen nicht, die Abwertung der Reichsmark auf zehn Prozent ihres Vorkriegswertes zu berücksichtigen, so dass Diamant exakt 178,80 Mark erhielt.
Noch typischer für den juristischen Beitrag zur Zahlungsabwehr steht das Schicksal von Edmund Bartl, der die Heinkel-Werke verklagte, wo er als Häftling des KZ Sachsenhausen hatte arbeiten müssen. Nachdem er sich in den ersten beiden Instanzen durchgesetzt hatte, zog er bis vor den Bundesgerichtshof. Bereits in der zweiten Instanz war das Finanzministerium der beklagten Firma als Streithelfer zur Seite getreten, indem es eigens einen Ministerialrat zu den Verhandlungen abordnete.
Schließlich wies der BGH die Klage 1967 angesichts des politischen Drucks wegen angeblicher Verjährung ab. Durch die hohen Prozesskosten war Bartl stark verschuldet, zudem schreckte der negative Bescheid andere ab, Klage einzureichen. Die Firmen konnten sich fortan bei ihrer Zahlungsverweigerung auf das höchstinstanzliche Urteil berufen.
Erst 1996 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass die Anerkennung des individuellen Schadensersatzanspruchs vor den staatlichen Abkommen rangierte. Zwar erhöhte diese Entscheidung den Zahlungsdruck aus politischer Sicht, im juristischen Sektor wirkte sich dieser Fortschritt allerdings nicht weiter aus. Bis heute wurde keine positive Entscheidung mehr von deutschen Gerichten gefällt.
Vergangenheitspolitik
Jahrzehnte lang hatten sich Politik und Wirtschaft jeglichem größer angelegten Zahlungsmodell verschlossen, doch ab Mitte der neunziger Jahre wurde der Ruf nach Zahlungen lauter. Während Helmut Kohl noch trotzig verkündete: »Die Kassen bleiben zu!«, erkannte Gerhard Schröder die Zeichen der Zeit. Als erster Kanzler erklärte er die Zwangsarbeiterforderungen zur »Chefsache«. Hierbei konnte er auf Vorarbeiten von SPD und Grünen, die sich seit mehr als einer Dekade für einen Bundesfonds einsetzten, aufbauen und das sich aufdrängende Problem flexibler handhaben.
Die Differenz von Kohl und Schröder in der Zahlungsfrage zeigt einen Paradigmenwechsel deutscher Vergangenheitspolitik an. Kohl repräsentiert die tradierte Variante des Leugnens und Verdrängens der Schuld bei gleichzeitig anhaltendem Selbstviktimisierungs- und Nationalstolzdiskurs, wie sie exemplarisch in Adenauers erster Bundestagsrede oder Kohls Besuch an den Bitburger SS-Gräbern zum Ausdruck kommt. Die Hegemonie dieser alten Schule wird im Lauf der Neunziger angekratzt und mit Rot-Grün gebrochen.
Die tradierte Einopferungsrhetorik um »Vertreibung« und »Bombenkrieg« wird nun ergänzt – oder: ermöglicht – durch eine formale, freimütige Anerkennung der Verantwortung für die NS-Verbrechen. Der Wechsel von offizieller Gedenkvergessenheit zu -versessenheit begründet im Stolz auf die Aufarbeitungsweltmeisterschaft einen neuen, pseudo-antifaschistischen Nationalismus, der den Herausforderungen einer aufstrebenden Weltmacht besser entspricht als der Provinzialismus Kohls.
Keineswegs ist jedoch Rhetorik mit Realität zu verwechseln. Gerade weil der Neonationalismus primär ein auf eine kleine zivilgesellschaftliche und medial präsente Schicht beschränktes Phänomen darstellt und sich flexibel mit dem ungebrochenen Revisionismus weiter Teile von Bevölkerung, Elite und Kapital arrangieren kann, gewinnt er eine solche Effizienz. Die »Nie-wieder«-Sonntagsrede des Bundespräsidenten begründet zwar globalen Imagezuwachs, bleibt aber abgesehen vom obligatorischen Begleitprogramm in Form von Publikationen, Konferenzen und Gedenkstätteneinweihungen für Alltag und Struktur des Landes recht folgenlos.
Einerseits kann der entkonkretisierte Schuldzusammenhang so immer wieder aktualisiert werden, um Kriege wie den Überfall auf Serbien als »humanitäre Interventionen« präsentieren zu können, andererseits kann die Historie so weit wie möglich kaltgestellt werden, wo sich negative Konsequenzen für Deutschland ergeben.
Dieses Paradigma greift auch im Fall der Stiftung Erinnerung, Verantwortung, Zukunft. Während es beispielsweise in einem Antrag der Grünen hieß, eine »Aufarbeitung dieses düsteren Kapitels der deutschen Geschichte (ist) gerade für das Geschichtsbewusstsein der Gesamtgesellschaft besonders produktiv«, drehten sich am Ende alle Bemühungen der deutschen Seite um die Garantie der »Rechtssicherheit«, mit der die Unternehmen jegliche zukünftige Zahlungsforderungen unterbinden wollten.
Die Funktionalität der Stiftung wird im Gesetzentwurf verdeutlicht, der die zahlenden Unternehmen lobend erwähnt, welche »dem Ansehen der deutschen Wirtschaft insgesamt (…) dienen, das für eine auf den Export und die weltweite wirtschaftliche Zusammenarbeit angewiesene Nation von besonderer Bedeutung« ist.
Dabei beförderte der Versuch, das gemeinsame Ziel möglichst effizienter Abwehr der Ansprüche der Überlebenden zu realisieren, durchaus Widersprüche zwischen Staat, Kapital und innerhalb der diversen Kapitalfraktionen zutage. Die Finanzwirtschaft zahlte wegen der globalen Vernetzung von Kredit- und Versicherungsunternehmen und der hohen Relevanz des US-Marktes acht Mal mehr in den Fonds ein, als es ihrem Anteil an der Versklavung der Zwangsarbeiter entsprochen hätte.
Vor allem die Privathaushalte, die kommunalen Betriebe und die zigtausenden kleinen und mittelständischen Unternehmen wollten und konnten sich schließlich fast völlig von ihren Zahlungsverpflichtungen entbinden, da sie nur auf dem einheimischen Markt operieren. Keine einzige Firma aus der Baubranche zahlte, trotz intensivster Zuarbeit für die NS-Organisation Todt und trotz 450.000 Zwangsarbeitern im Jahr 1943 – ein Anteil von 50 Prozent.
Das von Rot-Grün geleistete, abstrakte Eingeständnis umfassender Schuld erbrachte den Opfern also keine Verbesserung ihrer Verhandlungsposition, sondern ermöglichte die Zerstörung individueller Verantwortlichkeit auf Seiten der Täter. Die Zahlungen bemaßen sich weder an den Taten der Sklavenhalter noch am konkreten Leid der Opfer. Unter dem Vorwand einer »Solidaritätsaktion der deutschen Wirtschaft« zahlten die Firmen je nach ökonomischem oder strategischem Interesse ein, der Fonds zahlte die Raten gleichmacherisch aus.
Das prioritäre Ziel, der »Rechtsfrieden«, wurde erreicht, indem den Antragstellern diktiert wurde, auf jeden weiteren Anspruch gegen sämtliche Unternehmen, unbesehen von deren Beteiligung am Fonds, zu verzichten. Bei Ablehnung des Antrags, was immerhin ein Drittel der Fälle betraf, konnte nicht wie im bürgerlichen Recht üblich ein Verwaltungsgericht angerufen werden, sondern lediglich an eine stiftungsinterne Beschwerdestelle appelliert werden. Die Deutschen schwangen sich somit zu Richtern außerhalb des Gesetzes auf.
Wie wenig sich der alte und der neue deutsche Nationalismus widersprechen, sondern wie sehr sie sich vielmehr in ihrer relativen Trennung gegenseitig bedingen und vorantreiben, war beispielhaft an den geschichtsrevisionistischen Attacken Bodo Hombachs abzulesen, die sich nicht von den Exkulpationsversuchen seines nationalliberalen Nachfolgers Otto Graf Lambsdorff unterschieden.
Beide deutschen Delegationsleiter verharmlosten den erzwungenen Einsatz polnischer Zwangsarbeiter in der Landwirtschaft als freiwillig bzw. als »natürliche Erscheinung«. Hombach unterstellte dem Anwalt Ed Fagan eine »Politik der verbrannten Erde«. Lambsdorff wiederum, der die Unterzeichnung des almosenartigen Abkommens als »großen Tag für die Opfer« feierte, sah sich dem Angriff einer Strömung unter Berufung auf den jüdischen Kronzeugen Norman Finkelstein gegenüber, welche die Berechtigung der Opferposition gänzlich in Frage stellte.
Als Teil dieser Strömung agierte etwa der Vorzeigehistoriker der Berliner Republik, Götz Aly, welcher die Überlebendenverbände als Nazis porträtierte: »In den KZ ließ die SS die Wassersuppe einfach zwischen die Häftlinge stellen und provozierte so regelmäßige Balgereien, die mit dem Sieg der Stärksten enden mussten. Eben dieses System zwingen nun die Vertreter der Opfer (…) der Bundesregierung auf.« Diese Kampagne gegen »Anwälte im Haifischgewand« (Rudolf Augstein), »jüdische Anwälte aus New York« mit »Kippa auf dem Kopf«, die als Teil der »Holocaust-Industrie« die »moralische Erpressung« der Deutschen betreiben, wurde von Teilen der Medien mitgetragen.
Erst als das Abkommen unter Dach und Fach gebracht war, konnte sich die Rhetorik des moralischen good will auf breiter Ebene durchsetzen. Bis zuletzt wurde allerdings jede rechtliche Verantwortung abgestritten, eine Leugnung, die im Stiftungsgesetz festgeschrieben wurde. Auch die linke Opposition fügte sich in diesen nationalen Konsens ein. So bedankte sich der Vorsitzende der PDS-Bundestagsfraktion »ganz ausdrücklich« bei Lambsdorff und den »Verantwortlichen in der Wirtschaft« und schrieb die Lüge von der »staatlich angeordneten Zwangsarbeit«, ergo der Unschuld der Unternehmen, fest.
Die Rechtsfriedensmacht
Von vielen Überlebenden wurde das Antragsverfahren als zweite Verfolgung erlebt. Auf ihrer Seite lag die Beweislast, sie mussten in Kleinarbeit die erforderlichen Unterlagen ausfindig machen, sie wurden zu Bittstellern degradiert anstatt als Ankläger und (Rechts-)Subjekte ernstgenommen zu werden. Die Definitionsmacht über den Opferstatus verblieb auf der Seite der Täter und ihrer Nachfolger.
Felix Kolmer, tschechischer Delegationsleiter, beschreibt im Buch »The final Insult« der Gruppe Offene Rechnungen die von ihm als ungebrochen erlebte Kontinuität von Täter- und Opferrolle während der Verhandlungen: »In meinem Innersten habe ich die Leute von der Industrie (…) wirklich in einer SS-Uniform gesehen. (…) Ihr Verhalten, die Menschen gar nicht anzuerkennen und nur über den Gewinn der Industrie zu sprechen, war ganz und gar unmenschlich.« Der Gruppe Offene Rechnungen zufolge wurde die so genannte Entschädigung »von Beginn an als paternalistische, die Opfer entmündigende Wohlfahrtspflege interpretiert«, die Überlebenden wurden zum Objekt einer moralischen Verantwortung, die als rechtliche Selbstentpflichtung daherkommt. »Ein Grundprinzip bürgerlicher Rechtstradition wurde aufgehoben: Rechtsansprüche eines Individuums verschwinden in von den Deutschen definierten, hierarchisierten Opferkollektiven.«
So zum Objekt zugerichtet, waren auch die gezahlten Summen, selbst wenn sie manchem Überlebenden subjektive Genugtuung verschafften, den erlittenen Gräueln in keiner Weise angemessen. Weder konnte der Vorkriegszustand wiederhergestellt werden, noch konnten die psychischen Traumata in irgendeiner Weise ausgeglichen werden, noch wurde wenigstens der vorenthaltene Lohn im Nachhinein mit Zinsen ausbezahlt. Den 178,80 Mark an gezahltem Lohn im Fall Diamant stehen insgesamt 230 Milliarden Mark an vorenthaltenem Gehalt gegenüber – dieser illegale, durch brutale Gewalt angeeignete Profit verblieb bei den Tätern.
Trotz einiger Einzelpersonen, die sich für begrenzte Zahlungen stark machten, und trotz partieller interner Fraktionierung traten die wesentlichen Institutionen der Bundesrepublik den Überlebenden in der mehr als 50jährigen Geschichte der »Entschädigung« als monolithischer Block entgegen. Unternehmen, Justiz, Bürokratie und Bevölkerung erwiesen sich als verschiedene Elemente eines arbeitsteilig organisierten Prozesses im Zeichen der Abwehr legitimer Forderungen.
Die Politik tat ihrer Rolle als Vermittlerin der diversen Widersprüche und Wahrerin des nationalen Interesses Genüge, ihre Zahlungsbereitschaft bemaß sich stets an der außenpolitischen Bündnisfähigkeit der BRD und den ökonomischen Interessen der verschiedenen Kapitalfraktionen.
Den Zwangsarbeitern, die wegen der erlittenen Verfolgung physisch und psychisch schwer geschädigt waren, wurde durch diese Verweigerung der Kampf um die Zahlungen aufgezwungen. Ein Kampf, der nicht aus der Mitte der Gesellschaft kommen konnte, sondern von ihren Rändern her oder von Außen geführt werden musste, nur dann und wann im Bündnis mit den US-amerikanischen, der israelischen Regierung oder osteuropäischen Regierungen.
Obwohl nur in geringer Lautstärke vorgetragen, erschienen die Ansprüche der Opfer der Mehrheitsgesellschaft als geldgierige Anmaßung: Sie »fordern Gerechtigkeit und meinen Mark« (Spiegel). Mitgetragen wurde diese Remarginalisierung der Opfer, abgesehen von Einzelpersonen und Kleinstinitiativen, auch von der bewegungsfixierten wie der theorieorientierten Linken, welche die leisen Stimmen der Opfer konsequent überhörte.
Die meisten Opfer starben schließlich, ohne je einen Cent gesehen zu haben, oder wurden mit »Brosamen vom Herrentisch« (Kuczynski) abgespeist. Der Stiftungsfonds setzt den Schlussstrich unter die materiellen Konsequenzen aus den NS-Untaten. Der Begriff final insult, den Rudy Kennedy auf die Verhandlungsrunde 1999/2000 bezogen hat, trifft die »Entschädigung« in Gänze. Es handelt sich um eine letzte Beleidigung der grauenhaft Geschundenen.
Die Beleidigung ist aber nicht das letzte Wort. Nicht, weil die Auszahlung der bisher komplett leer ausgegangenen Opfer wie der italienischen Militärinternierten nun doch noch angegangen werden würde, sondern weil der »Stolz als Deutscher« (»Entschädigungsexperte« Walter Schwarz) auf ein »einmaliges historisches Projekt« (Die Welt) genutzt wird, um von der Defensive in die Offensive zu gehen.
Mit dem im Rahmen der Zwangsarbeiterstiftung installierten Zukunftsfonds wird derzeit so genannte menschenrechtliche und antitotalitäre Arbeit finanziert. U.a. läuft zurzeit ein Programm namens »Europa für den Frieden«, in dem der »Trümmerfrauen in Köln und Wolgograd« und des »Widerstands gegen die kommunistischen Diktaturen« gedacht wird.
Der NS figuriert so als Fixpunkt für die Akkumulation eines moralischen Mehrwerts, die ein transformiertes nationales Sendungsbewusstsein begründet. Eine spezifisch deutsche Larmoyanz des Opfertums bei gleichzeitiger Prätention moralischer Überlegenheit bildet die Ressource für erneute Mobilmachungen gegen alte wie neue Feinde. Die ehrgeizige (Rechts-)Friedensmacht ruht auf einem Fundament aus geraubtem Profit und Leichenbergen.
(von Stefan Weigand – Jungle World)
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