Noch ist juristisch nicht abschließend geklärt, ob es bei dem angekündigten Räumungstermin am nächsten Mittwoch den 09.04.2014 bleibt. Wir müssen derzeit aber weiter davon ausgehen und werden entsprechende Vorbereitungen treffen. Mit möglichst vielen Menschen wollen wir die Zwangsräumung blockieren. Deshalb rufen wir euch auf, am 09.04. um spätestens 7 Uhr zur Wissollstraße 55 zu kommen.
Am Abend vorher treffen wir uns ab 21 Uhr zu einem kleinen Umtrunk. Wer möchte wird anschließend auch sicher ein ruhiges Plätzchen finden um am Morgen ausgeschlafen zu sein. Dann wollen wir gemeinsam die Zwangsräumung verhindern.
Außerdem findet ab 7:30 eine Kundgebung auf der Wissollstraße statt, die über die Liebigstraße erreicht werden kann.
Tengelmann stoppen – Abriss verhindern!
Wissoll, Villa, Kalle – Wir bleiben alle!
Tengelmann will Fakten schaffen – Räumungstermin angesetzt
In der Auseinandersetzung um den Abriss der drei Häuser an der Wissollstraße versucht die Eigentümerin Tengelmann nun aufs Tempo zu drücken. Erst vor zwei Wochen erging im Amtsgerichtsverfahren das Urteil, in der gegen die Bewohner der Wohngemeinschaft Wissollstraße 55 eingereichten Räumungsklage. Obwohl die betroffenen Mieter umgehend ankündigten ihre Möglichkeiten für ein Berufungsverfahren mit ihrem Anwalt zu prüfen, erhielten sie nun Post vom Gerichtsvollzieher. Dieser kündigt sich für Mittwoch den 9. April zur Räumung an. Der angeblich so sozial geführte Konzern Tengelmann, hat also nicht einmal die Zeit die rechtlich vorgesehene Berufungsfrist von einem Monat abzuwarten, bevor der Gerichtsvollzieher beauftragt wird um die unerwünschten Mieter räumen zu lassen.
Im Gegenteil: Es hat den Anschein, dass Tengelmann alles daran setzt Fakten zu schaffen um einem Berufungsverfahren aus dem Weg zu gehen. Das dürfte damit zu tun haben, dass schon beim Amtsgerichtsverfahren die von den Konzernvertretern vorgebrachten Begründungen der Räumungsklage mehr als dürftig waren. Sowohl die grundsätzliche Begründung, als auch die Zustellung der Kündigungen und das Einhalten der korrekten gesetzlichen Fristen blieben vor Gericht strittig. Leider folgte der zuständige Richter allzu leicht der Eigentümerseite und gab der Klage statt.
Folglich legen die Bewohner gegen das Amtsgerichtsurteil Berufung ein. Wenn es Tengelmann nun darauf anlegt, dieses Urteil vorläufig zu vollstrecken, die Wohngemeinschaft Wissollstraße 55 räumen zu lassen und anschliessend abzureißen, drängt sich der Eindruck auf, dass es der Konzern auf eine eventuelle Abweisung der Räumungsklage im Berufungsverfahren am Landgericht lieber nicht mehr ankommen lassen will. Würde dort entsprechend entschieden, nachdem das Haus bereits abgerissen wurde, hätte dieser “Erfolg” für die Bewohner natürlich nur noch einen theoretischen Wert.
Um das zu verhindern wird zeitgleich mit der Berufung ein Antrag auf Vollstreckungsschutz des Amtsgerichtsurteils beim Landgericht gestellt.
Die Mieter und Unterstützer*innen der Wissollstraße werden auch weiterhin juristisch und öffentlich für den Erhalt der drei Häuser kämpfen. Gemeinsam wehren wir uns gegen die unsoziale und arrogante Haltung von Tengelmann, mit der ein weiterer Teil bezahlbarer und sozial genutzter Wohnraum in Mülheim zerstört werden soll.
Sollte es wider Erwarten und trotz aller juristischer Bemühungen bei der Räumungsankündigung bleiben, rufen wir euch auf:
Kommt am Mittwoch den 09.04.14 um 8 Uhr in die Wissollstraße 55. Lasst uns gemeinsam und massenhaft die Zwangsräumung verhindern!
https://wissollstrasseerhalten.wordpress.com/