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(Anti-)Repression Antifaschismus

AStA verurteilt Richterspruch

Heute morgen verurteilte das Wuppertaler Amtsgericht einen 25-jährigen Studenten wegen eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz zu einer Geldstrafe von 525 Euro.
Der Duisburger Student folgte dem Aufruf eines breiten Bündnisses aus Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden welche sich gemeinsam einem am 11. Januar stattgefundenem Nazi-Aufmarsch entgegenstellen wollten.
Am 11. Januar demonstrierten auf dem Bahnsteig des Bahnhofs Oberbarmen mehrere hundert Menschen friedlich gegen den von Christian Worch organisierten Nazi-Aufmarsch. Nach einigen Aufforderungen der Polizei wurden 69 Demonstranten vorrübergehend in polizeilichen Gewahrsam genommen.
Ein wenig zeitlich verzögert konnte die Demonstration von circa 80 Rechtsextremmisten stattfinden. Worch, der von Verfassungsschützern als „Vordenker“ und „strategischer Kopf“ im neonazistischen Spektrum bezeichnet wird, begrüßte die Polizeistrategie in einer Internetveröffentlichung und kündigte an, bald wieder nach Wuppertal zu kommen. Das Gericht hingegen sah in der gewaltfreien Gegen-Demonstration eine grobe Störung einer nicht verbotenen Versammlung.
“Politiker aller im Bundestag vertretenden Parteien fordern vo n den Bürgern unseres Landes sich aktive und gewaltfrei Rechtsextremismus in den Weg zu stellen“, so ein Sprecher des Wuppertaler AStA, “Wir entfinden dieses Urteil als ein Schlag ins Gesicht für jeden der sich aktiv gegen Rechtsextremismus engagiert. Menschen die nicht tatenlos zusehen wollen wie Neonazis mehr und mehr Angst, nicht nur unter ausländischen Mitmenschen verbreiten werden mit diesem Richterspruch als Randalierer abgeurteilt“