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(Anti-)Repression 1. Mai Wuppertal

1. Mai 2008: Kessel der Polizei war rechtswidrig!

PRESSEMITTEILUNG
Wuppertal/Düsseldorf, 7. Mai 2010
Kessel der Polizei am 1. Mai 2008 in Wuppertal war rechtswidrig
Schon kurz nach dem Start der Autonomen 1. Mai-Demonstration in Wuppertal vor zwei Jahren setzte die Polizei willkürlich 194 Menschen in einem Kessel fest, nahm sie in Gewahrsam und hielt sie bis spät in die Nacht fest. Dass diese Einschließung rechtswidrig war, entschied nun am vergangenen Mittwoch das Verwaltungsgericht Düsseldorf, vor dem 3 Personen im letzten Jahr Klage eingereicht hatten. In der Urteilsbegründung des Gerichtes heißt es: „…offensichtlich hing es nicht von einem individuellen Tatverdacht, sondern mehr oder weniger vom Zufall ab, ob ein Versammlungsteilnehmer zu der eingeschlossenen Gruppe gehörte oder nicht“. Und weiter zitiert das Gericht ein Urteil des VG Hamburg von 1986: „Wer damit rechnen muss, dass er nach seiner Teilnahme an einer nicht verbotenen […] Versammlung einer Identitätsfeststellung
unterzogen, fotografiert und zum Polizeipräsidium gebracht würde, dürfte es sich genau überlegen, ob er tatsächlich von seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch machen will“.
Auch dieses Jahr endete die Autonome 1. Mai-Demonstration am letzten Samstag wieder in einem Kessel im Wuppertaler Luisenviertel in Folge dessen 34 Personen in Gewahrsam genommen wurden. Gezielt hatte es die Polizei auf die Minderjährigen abgesehen mit der Begründung, die Eltern benachrichtigen zu müssen. Mitten am Tag eine nicht zu rechtfertigende Maßnahme. Der Hintergrund ist eindeutig: „Derartige Polizeiaktionen, wie sie regelmäßig bei Veranstaltungen antifaschistischer und linker Gruppen zu beobachten sind, sind unserer Meinung nach Einschüchterungsversuche, um kritische Menschen mundtot zu machen.“, so Anna Schweig von der ‚Solidaritätsgruppe 1. Mai‘. Auch die zunehmende Repression, wie die Einleitung von Verfahren gegen linke AktivistInnen und Überwachung von Personen und ihrer Kommunikation, gehören dazu. Es ist wichtig, solch ein Vorgehen weiterhin öffentlich zu machen und sich gegen eine Einschränkung der Versammlungs- und Bewegungsfreiheit zur Wehr zu setzen.
Solidaritätsgruppe 1. Mai 2008
c/o Autonomes Zentrum
Markomannenstr. 3
42105 Wuppertal
Kontakt: soli_erster_mai@yahoo.de