Am vergangenen 5. Verhandlungstag wurde es überdeutlich: Die Rettungskräfte wurden von der Polizei vom lebensgefährlich verletzten Opfer des Messerangriffs wegbeordert! Bereits mehrere Zeug*innen hatten in den letzten Wochen ausgesagt, dass die Rettungskräfte kurz nach ihrem Eintreffen die Behandlung wieder abbrechen mussten, weil sie von der Polizei abgezogen wurden. Dies hat sich nun durch die Aussage des erstbehandelnden Rettungsassistenten eindeutig bestätigt.
Die Besatzung des durch die AZ-Besucher*innen herbei gerufenen RTW wurde nicht nur unmittelbar ins Autonome Zentrum (AZ) gelassen, vielmehr seien sie bereits an der Straße eilig herbei gewunken und direkt zu dem lebensgefährlich Verletzten geführt worden. Worauf sie unmittelbar und ungehindert mit der rettungsdienstlichen Erstversorgung beginnen konnten, bis sie plötzlich und für sie nicht nachvollziehbar durch die zeitlich später eingetroffene Einsatzleitung vom Opfer wegbeordert wurden.
Klar ist nun, selbst der verwunderte Richter musste trotz mehrfachen Nachfragens schließlich konstatieren, dass sowohl den Rettungskräften als auch den zeitgleich eintreffenden Polizist*innen der Zutritt zum AZ nicht verweigert wurde und sie zusammen mit den Rettungskräften ungehindert zu dem lebensgefährlich verletzten Freund des Hauses geleitet wurden.
Schon an den vergangenen Verhandlungstagen hatte der Richter an dieser Stelle ungläubig nachgehakt, ob denn die Tür offen gewesen sei. Es scheint nicht in sein feststehendes Weltbild zu passen, dass Polizist*innen gegenüber den schockierten Freund*innen eines offensichtlich schwerverletzten Opfers zu überzogener Gewaltandrohung greifen. Nachdem es nun eindeutig ist, dass die Wuppertaler Polizei nicht nur an dem folgenschweren Abend reflexhaft gegen Antifaschist*innen vorgegangen ist und die nachfolgenden Darstellungen für die Presse einer Lüge folgten, wollte der Vorsitzende Richter am 6. Verhandlungstag diesen Themenkomplex komplett ausblenden und sprach von einem anscheinenden “Missverständnis” beim Polizeieinsatz.
Die mangelnde Empathie und Vorstellungskraft des Richters trat auch an anderer Stelle des 5. Verhandlungstages auf erschreckende Weise zu Tage. So regte er an, die Wunden des Geschädigten könnten doch durch die, als Zeugin geladene, Rettungsärztin untersucht werden und dies könne sicherlich auch im Verhandlungssaal stattfinden – Männer seien da meist nicht so eigen. Durch Eingreifen der Anwältin des Opfers konnte dies verhindert werden und fand in einem abgeschlossenen Nebenraum statt.
Des Weiteren offenbarte der Vorsitzende Richter – entgegen erster Einschätzungen am 1. Verhandlungstag, an dem er die Angeklagten so weit wie möglich nach ihrer politischen Herkunft befragte – gegenüber einem Zeugen am vierten Verhandlungstag seine problematisch relativierende Haltung gegenüber den entscheidenden politischen Hintergründen des Tatgeschehens, in dem er verlauten ließ, ob ‘rechts’ oder ‘links’ oder überhaupt ein politischer Zusammenhang bestünde sei ihm “scheiß egal”.
Die weitere Schilderung des Rettungsassistenten (und weiteren Zeug*innen) zum Vorgehen der Wuppertaler Polizei in dieser Nacht zeichnen ein deutliches Bild:
Nachdem die Rettungskräfte vom Schwerstverletzten abgezogen und von der Polizei nicht mehr ins AZ gelassen wurden, habe die Notärztin angeregt zur Not könne der Patient auch durch die Polizei aus dem AZ gebracht werden damit die weitere rettungsdienstliche Versorgung fortgesetzt werden könne. Woraufhin die Polizist*innen zunächst versuchten den lebensgefährlich Verletzten auf einer Trage abzutransportieren. Die Trage passte nicht um die enge Ecke und so wurde der Schwerstverletzte anscheinend von Polizist*innen gepackt und ohne Trage aus dem AZ befördert.
Diese Schilderung, die sich wie bereits erwähnt, in zahlreichen bisher erfolgten Zeug*innenaussagen wiederfindet, offenbart in aller Deutlichkeit, dass Fehlverhalten der Polizei in dieser Nacht. Die Beamt*innen der Wache Hofkamp agierten reflexhaft gegen Menschen, die sie dem Autonomen Zentrum zurechneten und nahmen dabei eine Verschlechterung des höchst-kritischen Gesundheitzustands des lebensgefährlich verletzten Opfer des mörderischen Naziangriffs billigend in Kauf. Dass die Polizist*innen unseren schwerstverletzten Freund trotz seines offensichtlich lebensbedrohlichen Zustands ohne Trage aus dem AZ transportierten, nachdem sie selbst die Rettungskräfte abgezogen hatten, scheint allein den Richter nicht weiter zu verwundern, denn an dieser Stelle hakte er ausnahmsweise nicht nach.
Nachdem nun anschaulich geworden ist, wie eskalierend und unprofessionell die Polizei in dieser Nacht agierte, wird auch offenbar, dass die erste Pressemitteilung der Polizei allein das Ziel hatte dieses Fehlverhalten zu übertünchen. Leider haben die (lokalen) Pressevertreter*innen damals bereitwillig das von der Polizei gezeichnete Bild übernommen. Da am 5. Verhandlungstag aber erneut mehrere Pressevertreter*innen anwesend waren, besteht ja nun die Möglichkeit die falsche Berichterstattung wenigstens nachträglich richtig zu stellen und das Verhalten der Polizei nun kritisch zu hinterfragen.
Ein gutes Beispiel ist der Artikel “Schwere Polizei-Fehler bei der Ermittlung?”, der diesen Samstag (28.November) in der Wuppertaler Rundschau erschienen ist.
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