Zusammen mit weiteren Initiativen und Organisationen ruft die Initiative „Bürger*innen beobachten die Polizei“ für morgen, Donnerstag (27.02.) ab 18 Uhr zu einer Kundgebung unter dem Motto „Keine Bühne für den Verfassungschutz!“ auf dem Kirchplatz vor der Citykirche in Wuppertal-Elberfeld auf.
Anlässlich der Ausstellung „Todesopfer rechter Gewalt“ kommt der der aktuelle Verfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang in die Citykirche und soll dort über die Neuausrichtung des Verfassungsschutzes sprechen. Als kritischer Widerpart zu Haldenwang wurde Dr. Mehmet Gürcan Daimagüler, Strafverteidiger und einer der Vertreter der Nebenklage im NSU-Prozess eingeladen, jedoch erst nachdem es breite Kritik an der Einladung von Haldenwang gab.
Auf der Protestkundgebung gibt es unter anderem Redebeiträge vom Komitee für Grundrechte und Demokratie, vom Solinger Appell und von einen Vertreter des Tribunals „NSU-Komplex auflösen!“.
Wir rufen ebenfalls dazu auf, sich morgen ab 18 Uhr am Protest gegen den Auftritt vom Verfassungsschutz-Präsidenten Haldenwang zu beteiligen!
Desweiteren wollen wir auf einen anderen Aspekt eingehen, den wir wichtig finden und der zudem in der bisherigen Mobilisierung noch nicht aufgegriffen wurde, weshalb wir ebenfalls gegen den Verfassungsschutz auf die Straße gehen.
Das „linksunten.indymedia.org“-Verbot und die Rolle des Verfassungsschutzes
Als sich Anfang Juli 2017 die großen Staatschefs zum G20-Gipfel trafen, entfaltete sich dagegen massiver Widerstand, welcher zu einem zeitweisen Kontrollverlust der Sicherheitskräfte führte. Unter anderem als Reaktion auf diesen starken Protest entlud sich in den darauffolgenden Monaten eine schon lange nicht mehr dagewesene Repressionswelle gegen die linke Szene in Deutschland in Form von Hausdurchsuchungen, Öffentlichkeitsfahndungen, langen (Untersuchungs-)Haftstrafen, Hetzkampagnen und Gesetzesverschärfungen. In diesem Kontext muss auch das am 14. August 2017 durch das Bundesinnenministerium (BMI) ausgesprochene Verbot der Internetplattform „linksunten.indymedia.org“ gesehen werden. Zehn Tage später wurden in Freiburg die Privatwohnungen von fünf Personen sowie das autonome Kulturzentrum KTS mit einem großen Polizeiaufgebot durchsucht und unzählige technische Geräte, Speichermedien aber auch Bücher, private Notizen, Flyer und andere Gegenstände sichergestellt. Grund für die Durchsuchung war die Vollziehung einer Verfügung des Bundesinnenministeriums (BMI), mit welcher die Internetplattform verboten wurde. Den Betroffenen wurde vorgeworfen, die angeblichen Betreiber*innen der Webseite zu sein.
Die Razzia wurde von einer Hetzkampagne in den Medien begleitet. Der damalige Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) behauptete auf einer Pressekonferenz sogar, bei den Beschuldigten seien Waffen gefunden worden. Später musste das Innenministerium eingestehen, dass es sich lediglich um „gefährliche Gegenstände“ handle, die in der durchsuchten KTS gefunden wurden. Ein Bezug zu den Beschuldigten konnte nie nachgewiesen werden.
Im September 2019, zwei Jahre nach dem Verbot der Internetplattform hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe sämtliche Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Betreiber*innen der Website eingestellt, weil sie ihnen keine Straftat nachweisen kann. Sie hatte unter anderem wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“, Datenschutzverstößen, Beleidigung und anderen Vergehen gegen sie ermittelt. Die Einstellung der damit verbundenen Strafverfahren bestätigt, dass das Verbot der Internetplattform ein Akt der politischen Zensur war, bei dem das BMI, der Verfassungsschutz und die AfD eng kooperiert haben.
Im Laufe des Verfahrens wurde bekannt, dass Mitglieder der AfD bei der Staatsanwaltschaft mehrere Strafanzeigen gegen die angeblichen Betreiber der Webseite eingereicht hatten. Auf „linksunten.indymedia.org“ wurden von Antifaschist*innen und Antirassist*innen unter anderem AfD-Internas und Leaks von Chat-Diskussionen der AfD und Recherchen über gewalttätige Nazis veröffentlicht, die vielen Journalist*innen als Datenbank für ihre antifaschistische Arbeit diente. Als Begründung, weshalb gerade die fünf Betroffenen vom BMI als Betreiber der Webseite angesehen werden, wurden fast ausschließlich nachrichtendienstliche Erkenntnisse aufgeführt, d.h. Behördenzeugnisse des Verfassungsschutzes und Berichte eines Verfassungsschutz-Spitzels. Die „Beweisführung“ des BMI bezüglich der Auswahl der Betroffenen beschränkt sich somit im Wesentlichen auf bloße nicht belegte und vor allem auch nicht überprüfbare Behauptungen.
Unter Federführung des LKA Baden-Württemberg wurde eine Task Force zur „Sicherung, Aufbereitung und Entschlüsselung der IT-Asservate“ eingerichtet. Ebenso waren Vertreter*innen des damals noch von Hans-Georg Maaßen geführten Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) daran beteiligt. Ursprünglich sollten lediglich die nichttechnischen Asservate unmittelbar dem BfV zur Auswertung übergeben werden. Inzwischen ist bekannt, dass auch die IT-Asservate dorthin übersandt wurden, da es dem – zunächst für diese Aufgabe vorgesehenen – LKA Baden-Württemberg nicht gelungen ist, die sichergestellten Computer zu entschlüsseln. Auch das BfV scheint bislang daran zu scheitern.
Durch die Beteiligung des BfV am Vereinsverbotsverfahren wurde das Trennungsgebot zwischen der Polizei und den Geheimdiensten – einer Konsequenz aus den bitteren Erfahrungen mit der Gestapo der Nazizeit, das eine unkontrollierbare Machtkonzentration der Sicherheitsapparate verhindern sollte – weitgehend aufgehoben. Jedoch ist das Vorgehen, die Ermittlungen und Auswertung nicht mehr der ermittlungsführenden Behörde, sondern dem Verfassungsschutz zu überlassen, leider nicht neu, sondern wird allmählich vom Ausnahmefall zur Regel. Nach den bisherigen Erkenntnissen gründet sich das Verbot von „linksunten“ ausschließlich auf Informationen der Verfassungsschutzämter und deren Bewertungen. Wenn dem BfV nunmehr auch die Asservate zur Auswertung übergeben werden, liegt die Vermutung nahe, dass die eigentliche Herrin des Verbotsverfahrens nicht das BMI, sondern das BfV ist. Da verwundert es nicht, dass der aktuelle Bundesverfassungsschutz-Präsident Thomas Haldenwang das Verbot als „großen Erfolg“ bezeichnet und gleichzeitig das Mantra von der vermeintlich neuen Qualität der linken Gewalt wiederholt.
Das Problem heißt Rassismus! Verfassungsschutz auflösen!
Die Nichtaufklärung des NSU-Komplexes und das milde Urteil im NSU-Prozess war ein Fanal für die Nazis in diesem Land loszuschlagen. Am 20. Februar wurden in Hanau bei Frankfurt am Main neun Menschen in einer Shisha-Bar und in einem Kiosk ermordet und viele weitere verletzt. Die Menschen in Hanau wurden von einem Rechtsterroristen erschossen, der seine Tat mit rassistischen Vernichtungsphantasien begründete. Einmal mehr wurde direkt von einem „verwirrten Einzeltäter“ fabuliert und somit das politische Motiv der Tat negiert. Wenngleich die Tat alleine vom Täter geplant und ausgeführt wurde, agiert hat er nicht isoliert. Rechte Communities im Internet ermöglichen die Taten durch gemeinsame Hetze und gegenseitige Bestätigung im menschenfeindlichen Weltbild, bis sich Einzelne legitimiert sehen ein Attentat zu verüben.
Nach dem kaltblütigen Massaker von Hanau fordern jetzt Politiker*innen von CDU und Co., dass der Verfassungsschutz mit mehr Befugnissen und Ressourcen ausgestattet wird. Das Amt, das den Schutz eigener Quellen, Mitarbeiter*innen und Machenschaften über die Interessen von Opfern, Angehörigen und der Gesellschaft stellt und jahrelang Nazis finanziert und vor Strafverfolgung geschützt hat, aber nichts falsch gemacht haben will.
Nach der Selbstenttarnung des NSU und der Aufdeckung der ersten eklatanten Versäumnisse und direkten Verstrickungen des Verfassungsschutzes in den NSU-Komplex wurde 2012 Thomas Haldenwang, der bereits seit 2009 für das BfV tätig ist, als Ständiger Vertreter des Vizepräsidenten und Hans-Georg Maaßen als Präsident des BfV ernannt. Am 1. August 2013 wurde Haldenwang zum Vizepräsident des BfV ernannt. Maaßen war als Reformer angetreten, der das BfV modernisieren und sicherstellen sollte, dass Fehler im Umgang mit formal moderaten wie offen militanten Nazis nicht wiederholt werden. Übrig geblieben ist von diesem Anspruch nichts. Die Aufklärung im NSU-Komplex wird durch den Verfassungsschutz nach Kräften ignoriert, blockiert und sabotiert. In den Untersuchungsausschüssen und im NSU-Prozess ist die Phrase „ist mir nicht erinnerlich“ mittlerweile zum geflügelten Wort geworden. Jegliche Reformvorhaben sind gescheitert und es wird deutlich: Der Verfassungsschutz ist nicht reformierbar, er gehört aufgelöst und abgeschafft!
Nach dem Anschlag in Hanau, dem Mord an Walter Lübcke, dem Anschlag in Halle, den Bedrohungen durch den NSU 2.0., den rechten Netzwerken in Polizei und Bundeswehr müssen wir uns alle zusammen dem rechten Terror, den Hetzer*innen und Faschist*innen in den Parlamenten, Behörden und auf der Straße, entschieden entgegenstellen. Das Problem heißt Rassismus!
Sind wir solidarisch mit den Menschen, die Tag ein und Tag aus von rechten Terror und Rassismus betroffen sind. Wir dürfen nicht wie bei den NSU-Morden weg sehen und darauf hoffen, dass der Staat für Aufklärung sorgt. Auf Staatsanwaltschaften und auf Gerichte, die, wie im NSU-Prozess, zu Nazinetzwerken und zu institutionellem Rassismus in der Polizei schweigen, können wir uns nicht verlassen. Auf den Verfassungsschutz erst recht nicht.
Wir müssen uns auf allen Ebenen gegen den Faschismus organisieren. In unseren Familien, Freundeskreisen, auf der Arbeit, aber auch auf der Straße und in Kleingruppen, die den antifaschistischen Selbstschutz organisieren und die fortschreitende Organisierung und Vernetzung der Faschist*innen in unserer Gesellschaft bekämpfen. Wir müssen uns verbünden, Netzwerke bilden, Wissen austauschen und füreinander da sein, wenn wir gebraucht werden. Kurz: Es ist an uns, als Gesellschaft der Vielen – gemeinsam und solidarisch – den antifaschistischen Selbstschutz organisieren!
Verfassungsschutz auflösen!
Gegen rechten Terror und Rassismus!
Für eine solidarische Gesellschaft!
Autonome Antifaschist*innen