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(Anti-)Repression Antifaschismus Wuppertal

Lügen haben sehr kurze Beine – Schluss mit der Kriminalisierung der AZ-Besucher*innen!

Am kommenden Dienstag, den 22. November 2016 um 12:30 Uhr, findet vor dem Wuppertaler Amtsgericht ein Prozess gegen einen Wuppertaler Antifaschisten statt. Der Tatvorwurf lautet: Versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen Polizeibeamte.
Dieser Prozess ist nicht irgendein beliebiger Versuch der Wuppertaler Staatsanwaltschaft und des Staatsschutzes Linke zu kriminalisieren, sondern es geht um die Ereignisse rund um den Mordversuch vor dem Autonomen Zentrum in Wuppertal am 11. April 2015 und um den darausfolgenden Polizeieinsatz.
Zur Erinnerung: Am 11. April 2015 um 1:00 Uhr morgens wurde ein Freund des AZ auf der Straße vor dem AZ von drei Nazis aus dem HOGESA-Spektrum angegriffen. Aufgefallen waren die Täter bereits vorher durch Provokationen und Versuche das AZ auszuspähen. Nachdem einer der drei Nazis von dem späteren Opfer erkannt wurde, wurde er vor dem AZ mit dem Ruf „Wir sind HOGESA“ angegriffen und vom Nazi Patrick Petri mit etlichen gezielten Messerstichen lebensgefährlich verletzt. Nach der Tat sind die Nazis Richtung Gathe / Innenstadt geflüchtet.
Der Schwerverletzte wurde schnell in den Flur des AZ gebracht und Erste Hilfe geleistet. Gleichzeitig ist umgehend vom AZ aus der Notarzt gerufen worden. Die Rettungskräfte kamen zeitnah mit Polizeieinsatzkräften am AZ an, sie wurden zu dem Schwerverletzten begleitet. Sie konnten sofort und ungehindert die professionelle Erstversorgung durchführen. Die Rettungssanitäter wurden einige Zeit später ohne ersichtlichen Grund vom Opfer zurückgerufen. Die Einsatzleitung der Polizei hat den Rettungseinsatz unterbrochen und die Rettungssanitäter mit scharfem Ton vom Verletzten weggeholt.
Die Polizei stürmte nun, anstatt das Gespräch mit den geschockten AZ-Besucher*innen am Eingang zu suchen, unter Androhung von Schlagstock- und Pfefferspray-Einsatz in den AZ-Eingang und überwältige u.a. den Angeklagten.
Die nach den Sanitätern eingetroffene Notärztin hat mit der ärztlichen Versorgung des Opfers erst außerhalb des Hauses begonnen.
Die später eingetroffene Notärztin ist nicht zum schwerverletzten Opfer gegangen, die ärztliche Versorgung des Opfers wurde erst außerhalb des Hauses begonnen. Später traten die Polizeikräfte auf der Suche nach möglichen Tätern noch wahllos Türen im AZ ein. Schließlich erklärte die Polizei das AZ zum Tatort und beschlagnahmte unser Haus bis zum Morgen. Die Nazi-Täter waren zu diesem Zeitpunkt schon lange weg.
Die Polizei behauptete später in einer unsäglichen Pressemitteilung, die von allen Wuppertaler Medien ungeprüft übernommen wurde, folgenden Sachverhalt:
„Bei Eintreffen der Rettungskräfte wurden Polizeibeamte und Rettungswagenbesatzungen im Gebäude von mehreren Angehörigen der linken Szene angegriffen und der Zutritt verwehrt. Erst durch den Einsatz von Pfefferspray und mittels Schlagstock konnten die Einsatzkräfte den Verletzten zur weiteren ärztlichen Versorgung aus dem Gebäude retten.“
(Pressemitteilung der Polizei Wuppertal 11.04.2015 – 08:58)
Via WDR-Lokalfernsehen gab es eine weitere Version. Die Polizeisprecherin führte aus: „Die Kollegen sind in das Gebäude rein. Es gab Rangeleien und Schubsereien. Und da musste man auch zwischendurch wieder rausgehen, sich sammeln. Die verletzte Person konnte aber aus dem Gebäude gebracht werden und wurde dann aber weiter behandelt.“
Die trauen sich was
Die zuletzt zitierten Behauptungen der Polizeipressestelle, die später auch von der Polizeipräsidentin im Fernsehinterview – etwas variert – wiederholt wurden, sind offensichtlich die Grundlage des aktuellen Gerichtsverfahrens. Dass beim Hauptverfahren gegen die Nazi-Täter vor dem Landgericht die Polizeiversion widerlegt wurde, ist u.a. im Artikel der Wuppertaler Rundschau vom 20.1.2016 dokumentiert: „Ebenfalls klar ist inzwischen, dass an einer ersten öffentlichen Mitteilung der Polizei vom Tattag kaum mehr als das Datum stimmte: Es gab keinen Schlagstock- und Pfefferspray-Einsatz gegen AZ-Besucher, mit dem den Rettungskräften der Weg zum Verletzten quasi freigekämpft worden wäre. Es gab allerdings den wohl irrtümlichen Befehl eines leitenden Polizisten im voll besetzten Flurbereich: „Rettungskräfte raus!“ Das belegen Aussagen der Sanitäter. Das Gericht hat erklärt, dass es diesen Punkten nicht nachgehen wird. Der Vorsitzende Richter Robert Bertling: „Das betrifft nicht das Kerngeschehen.““
Wir sind verwundert und gleichzeitig erbost, dass die Lügengeschichten der Wuppertaler Polizei jetzt zu diesem Prozess führen. Dass eine Verurteilung wegen Widerstand gegen Vollzugsbeamte „immer geht“ und gerne als Retourkutsche bei Gewalttätigkeiten der Polizei eingesetzt wird (siehe auch http://www.taz.de/!5273271/ ), brauchen wir hier nicht weiter ausführen. Doch offensichtlich denkt die hellwache Wuppertaler Staatsanwaltschaft und Polizei, dass die skandalösen Umstände des Polizeieinsatzes und der Ermittlungen in der Öffentlichkeit schon vergessen sind.
Daher möchten wir die Gelegenheit des Prozesses nutzen, um erneut auf schwerwiegende Rechtsverstöße hinzuweisen und eine Reihe von öffentlichen Dienstaufsichtsbeschwerden zu stellen. Auch ein kleiner Eintrag in der Personalakte kann aufgeweckten Vorgesetzten auffallen…
Öffentliche Dienstaufsichtsbeschwerden:

1. Wir fragen uns, ob das Presseteam um Polizeisprecherin Anja Meis einen Freibrief für Lügengeschichten und Hetzkampagnen gegen Links hat oder von der hellwachen dienstvorgesetzten Radermacher Anordnungen erhalten hat?
2. Wir fragen uns, ob die Quellen für die Falschaussagen auf Aussagen der am Einsatz beteiligten Polizisten beruhen? Welcher Polizist lügt so offensichtlich? Und sind das dieselben Polizisten, die jetzt eine versuchte Körperverletzung und Widerstand gegen sich beklagen und bezeugen werden? Wir fragen uns natürlich, ob die offensichtlichen Falschaussagen im Polizeidienst zu Disziplinarverfahren und sogar zu Strafverfahren führen werden?
3. Wer hat den Einsatzbefehl gegeben, die Sanitäter von dem lebensgefährlich Verletzten abzuziehen, um danach einen brutalen Polizeieinsatz zu starten, um die im Eingangsbereich des AZ befindlichen, größtenteils geschockten AZ-BesucherInnen anzugreifen und teilweise zu verletzen?
4. Wer trägt die Verantwortung für die Unterbrechung des Rettungseinsatzes? Wer übernimmt die Verantwortung und auch die zivilrechtliche Haftung für die mögliche Schädigung des Verletzten, weil die Rettungsanitäter die Erstversorgung unterbrechen mussten? Da das Opfer sein ganzes Leben mit Folgeschäden leben muss, wäre auch eine Schadensersatzklage in Betracht zu ziehen.
5. Welche Rolle spielt eigentlich die Notärztin? War sie einverstanden, dass die Rettungssanitäter von der Polizei abgezogen werden? Warum hat die Notärztin sich selbst kein Bild vom Verletzten gemacht, ob, wie und mit welcher Versorgung er aus den engen Räumlichkeiten transportiert werden kann? Warum hat sie stattdessen zugelassen, dass Polizeibeamte die Bergung des schwerverletzten Opfers vornahmen? Hier stellt sich die Frage, welcher Umstand eine Notärztin dazu veranlasst nicht direkt zum Opfer zu gehen. Es gab laut Rettungssanitäter offensichtlich keine bedrohliche Situation im Rettungseinsatz, das dürfte der Notärztin nicht entgangen sein.
6. Spätestens um 2:15 Uhr waren der Polizei und der bereits eingesetzten Mordkommission durch Zeugenaussagen bekannt, dass die Täter eine HOGESA-Parole während des Angriffs brüllten und dann Richtung Gathe /Innenstadt flüchteten. Auch für Mitglieder von Mordkommissionen müsste begreiflich sein, dass ab jetzt die Täter a) auch im rechten Spektrum gesucht werden sollten und das b) das AZ nicht mehr die Fluchtstätte für diejenigen sind, die einen Antifaschisten mit dem Messer abstechen.c) wurde im gleichen frühen Zeitraum eine weitere Person mit Stichverletzungen an den City-Arkaden von der Polizei entdeckt, die sicherlich von der Polizei als der Nazi Patrick Petri identifiziert werden konnte.
Trotzdem werden die ZeugInnen aus dem AZ und Umfeld bis September 2015 als Beschuldigte in einem Mordverfahren geführt. Später wird diese massive Einschüchterung und Kriminalisierung von der Staatsanwaltschaft als Computerversehen schöngeredet. Auch hier ist mindestens ein Disziplinarverfahren gegen die Mitarbeiter der Mord-Kommission und der Staatsanwaltschaft denkbar, die wider besseren Wissens über Monate falsche Beschuldigungen erheben.
7. Ist der Einsatzleiter eigentlich noch im Amt, der diesen gesamten Polizeieinsatz zu verantworten hat? Muss man für eine Tatortsicherung Rettungskräfte zurückziehen und anschließend die von der Tat geschockten AZ-Besucher*innen brachial angreifen und überwältigen? Wurden die eingesetzten Polizisten auch schon mal mit deeskalierenden Einsatzmethoden vertraut gemacht? Können die eingesetzten Polizisten nicht nachvollziehen, dass nach einen Messerangriff auf einen Antifaschisten die Ersthelfer*innen geschockt und die Nerven blank liegen und dass man in dieser Situation nicht mit dem Knüppel drohen, sondern es mit einer Ansprache versuchen sollte?
8. Wer ist eigentlich dafür verantwortlich, dass der Staatsschützer Böttcher immer noch im Dienst ist, obwohl aus einem Chat-Protokoll seit dem 23.1.2015 wussste, dass Wuppertaler Nazis aus dem HOGESA-Spektrum einen bewaffneten Überfall auf das AZ in Wuppertal und auf das Linke Zentrum in Düsseldorf, sogar unter Einsatz von Brandsätzen während vollbesetzten Konzertsälen diskutierten? Weder wurden die Betreiber des AZ oder des Linken Zentrums informiert, noch gab es eine Warnung vor den Tätern. Auch werden Nazis, die solche gravierenden Straftaten planen, in Wuppertal juristisch offensichtlich nicht zur Verantwortung gezogen. Dass nicht mal die ermittelnde Staatsanwaltschaft nach dem Mordversuch über Planungen eines der Hauptangeklagten vom Staatsschutz informiert wird, müsste eigentlich sogar die Staatsanwaltschaft und erst Recht das Gericht beunruhigen.
Die Wahrheit wird uns nicht davonlaufen!
Antifaschistische Initiative Wuppertal 20.11.2016