Kategorien
(Anti-)Repression Antirassismus & Migration

Grenzcampprozess

Das 6. antirassistischen Grenzcamp hatte im Jahr 2003 seit dem 30. Juli auf den Poller Wiesen als rechtmäßig angemeldete Versammlung seine Zelte aufgeschlagen und war am 9. August 2003 von der Kölner Polizei mit über 2000 BeamtInnen geräumt worden.
Drei Tage vor dem nächsten Gerichtstermin liegt der Camp03Soli-Gruppe nun das Protokoll der ersten Sitzung vom 16. November beim Verwaltungsgericht Köln vor. Um die bisherigen Erfolge der drei KlägerInnen im Prozess gegen die Polizei wegen der Räumung zu dokumentieren, zitieren wir hier einige Passagen aus dem Protokoll:
1. „Im Verfahren (…) bezüglich der Fesselung der Klägerin, die die Einzelheiten nachvollziehbar schildert, erklärt die Vertreterin des Beklagten (Polizei, Anmerkung der Soligruppe):
`Wir haben hierzu keine Vorgänge. Wir zweifeln nicht die Darstellung der Klägerin an. Wir bedauern ausdrücklich, dass es zur Fesselung der Klägerin gekommen ist und erklären auch, dass die Voraussetzungen hierfür nach dem PolG (Polizeigesetz, Anmerkung der Soligruppe) nicht vorlagen.´“
2. „(…) erklärt die Vertreterin des Beklagten:
`Soweit nach 13:30 Uhr meine Bediensteten jemandem verboten haben sollten, das Grenzcamp zu betreten, um an der bestätigten Grenzcampversammlung teilzunehmen, wäre dies rechtswidrig gewesen, weil die Versammlung erst um 18.18 Uhr aufgelöst worden ist.´“
3. Das dritte Zitat aus dem Protokoll bezieht sich auf die Frage, wie viele Straftaten vom Grenzcamp am Tag der Räumung ausgegangen sein sollen. Die Polizei hatte zuvor wiederholt von 70% Straftätern gesprochen. Bei über 600 TeilnehmerInnen an dem Tag wären das mehr als 420 StraftäterInnen gewesen.
„Auf Nachfrage des Gerichts erklärt die Vertreterin des Beklagten:
`Wir haben versucht zu ermitteln, ob gegen die Teilnehmer des Grenzcamps wegen möglicher Straftaten am 09.08.2003 Ermittlungsverfahren durchgeführt worden sind und mit welchen Ergebnissen. Ich habe kurzfristig eine Liste der Verfahren vom 23.09.2003 erhalten. Ich kann keine konkreten Angaben dazu machen, ob es zu Anklagen geschweige denn zu Verurteilungen wegen dieser Vorfälle gekommen ist.´“
Der nächste Prozesstermin beim Verwaltungsgericht Köln am Donnerstag, den 7. Dezember 2006, 12 Uhr, wird vor allem durch die Frage gekennzeichnet sein, ob die Auflösung und Räumung des Grenzcamps mit der darauf folgenden Massengewahrsamnahme ab 18.18 Uhr rechtswidrig war. Die Sitzung ist öffentlich und es werden wie beim ersten Termin viele betroffene und interessierte ZuschauerInnen erwartet.
camp03soli@infoladen.de