2011 feiert das Bundeskriminalamt sein 60jähriges Bestehen. Diesen Anlass wollen wir nutzen, um uns gemeinsam einen Einblick in die Arbeit des BKA zu verschaffen. Dazu kann jede_r ein Auskunftsersuchen an das BKA stellen und so sehen, was das Amt über die eigene Person glaubt.
Auf dem rechten Auge blind
Mit der Verabschiedung des ersten BKA-Gesetzes am 08.03.1951 begann die „Erfolgsgeschichte BKA“. Über die Tatsache, dass von den damals 47 in der Führungsebene beschäftigten Beamt_innen lediglich zweien nicht nachgewiesen werden konnte Mitglied der NSDAP gewesen zu sein und mehr als die Hälfte von ihnen NS-Verbrecher_innen waren, wurde lange Zeit großzügig hinweggesehen. Schließlich wurde 2007, also nach 56 Jahren und unter dem Druck diverser kritischer Publikationen, eine Initiative zur Aufarbeitung der NS-Wurzeln des BKA organisiert. Dass der BKA-Präsident Jörg Ziercke nach den Tagungen zufrieden zu dem Ergebnis kam, dass es „ein Stück weit gelungen sei, die Übergänge aus der Zeit des Nationalsozialismus zu erhellen, ohne dabei nur von Schuld zu reden“, zeigt Charakter und Motivation dieser Veranstaltungen.
Fact or Fiction? Die Schätzungslogik des BKA
Lieber als mit der „problembehafteten“ Geschichte beschäftigt sich das BKA mit seiner zukünftigen Ausrichtung. Mit der Novelle des BKA-Gesetzes 2008 erhielt das BKA weitreichende Befugnisse zu eigenständigen Ermittlungen. Dabei kommt dem Aufbau umfangreicher Datensammlungen im Rahmen des „präventiven“ Ansatzes der Kriminalitätsbekämpfung eine zentrale Bedeutung zu. Die Informationssysteme des BKA und die aus diesen gewonnenen Abschätzungen, die zu gern fälschlicherweise als Fakten verstanden werden, bilden die Basis für eine polizeiliche Praxis, die seit Jahren mit dem Begriff „Gefährder“ operiert und damit den juristischen Grundsatz der Unschuldsvermutung auf den Kopf stellt. Ausgehend von der Maxime „vor dem Täter am Tatort zu sein“ werden flächendeckend so viele Informationen wie möglich erfasst, gespeichert und dann zu diffusen Profilen einzelner Menschen und Gruppen „verdichtet“. Einen Einblick in die „Logik“ dieser Auswertungssysteme gewährt das BKA aus guten Gründen nicht, würde dies doch wahrscheinlich einen herben Dämpfer für die vom Bild einer allwissenden und vorausdenkenden Polizeibehörde ausgehenden sozialen Kontrollfunktion bedeuten.
Das Herz der polizeilichen Datenbanken bildet das INPOL-System mit seinen mehr als 100 Teildatenbanken. In diesen Dateien liegen mehr als 24 Millionen personenbezogene Datensätze. Von diese Einträgen aus werden linke Aktivist_innen, Fußballfans oder Migrant_innen kriminalisiert oder wenigstens weiter durchleuchtet.
Diese Entwicklung treibt das BKA auch auf internationaler Ebene voran. „Die enge Verbundenheit mit zahlreichen nationalen wie internationalen Kooperationspartnern“ wird genutzt, um innerhalb der EU und darüber hinaus ein umfangreiches System zum Informationsaustausch mit anderen Behörden aufzubauen. Als Kontaktstelle zur EU-Polizeiagentur Europol, Interpol und dem Schengener Informationssystem sitzt das BKA im Fahrersitz europäischer Polizeidatenbanken. Der massive Austausch und Abgleich von Daten zwischen mehreren europäischen Polizeibehörden über Personen, die an grenzüberschreitenden politischen Ereignissen teilnehmen – zuletzt ersichtlich beim No Border Camp 2010 in Brüssel – ist ein deutliches Beispiel dafür, wohin der eingeschlagene Weg führen soll.
Als „herausragender Eckpfeiler eines ganzheitlichen Systems der Kriminalitätsbekämpfung“ kooperiert das deutsche Polizeiamt mit anderen Nachrichtendiensten, die inzwischen – trotz deren grundgesetzlich gebotener Trennung – vom „Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrum“, „Gemeinsamen Analyse- und Strategiezentrum illegale Migration“ und dem neu gegründeten „Cyber-Abwehrzentrum“ ausgehend operieren. Dass die Datensammlungen angesichts dieser Kooperation getrennt bleiben, behauptet selbst das BKA nicht, sondern schweigt und verweist lieber auf die getrennten Liegenschaften der Organisationen.
Schluss mit der Geheimniskrämerei – Reclaim Your Data!
Grund genug also, diese Praxis einmal grundlegend zu hinterfragen. Wir wollen deshalb gemeinsam herausfinden, was das BKA in seiner Datensammelwut über jede_n von uns an vermeintlichen Erkenntnissen angehäuft hat. Deshalb rufen wir dazu auf, an einem von insgesamt drei Aktionswochenenden (17./18.09. – 01./02.10. – 15./16.10.) per Auskunftsersuchen Einsicht in die über uns vorliegenden Daten einzufordern. Mit den Aktionstagen wollen wir gemeinsam die Kontrolle über die eigenen Daten zurückfordern und dem BKA zum Geburtstag klarmachen, dass wir seine Präventionsfantasien nicht teilen, seine Geheimniskrämerei satt haben und auch nicht wollen, dass es sich weiter neue Beschäftigungsfelder erschließt.
Ein Auskunftsersuchen steht euch nach dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Basis des Bundesdatenschutzgesetzes zu. Es ist kostenlos und verpflichtet die Adressat_in, euch Auskunft über sämtliche über eure Person gespeicherten Daten, den Zweck ihrer Verarbeitung und der eventuellen Weitergabe an Dritte zu geben.
Ein Formular dafür findet ihr hier zum Download. Alles was es braucht, ist ein Stift und ein frankierter Briefumschlag. Ihr solltet vorsichtshalber eine Kopie von Vorder- und Rückseite eures Personalausweises beilegen und die Antwort an eure Meldeadresse schicken lassen.
Weitere Informationen zu Auskunftsersuchen findet ihr auf datenschmutz.de/moin/faq. Einen Auskunftsgenerator um nicht das vorgefertigte Formular zu nutzen findet ihr ebenfalls auf datenschmutz.de.
Natürlich könnt ihr die Auskunftsersuchen auch an einem anderen Termin vor oder nach den Aktionswochenenden verschicken – sinnvoll ist das immer. Neben dem BKA gibt es auch viele andere Behörden und Unternehmen, die euch eine Auskunft schulden.