In der Wuppertaler Presse wurde in dieser Woche wild über die vermeintliche Unzulässigkeit unseres Bürger*innenbegehren „Gathe für alle“ diskutiert. Eine Fachkanzlei, beauftragt von der städtischen Verwaltung, habe ein Rechtsgutachten erstellt, aus dem hervorgehe, dass das Bürger*innenbegehren unzulässig sei.
Zu dem Sachverhalt möchte das Bündnis „Gathe für alle“ Folgendes feststellen:
Die sorgsam mit unserem Fachanwalt abgestimmte Formulierung des Bürger*innenbegehren „Gathe für alle“ greift ausschließlich und gezielt den politischen Teil des Zielbeschlusses des Stadtrats vom 06. März 2023 an. Mit dem Bürger*innenbegehren wollen wir keine alten Bauplanungen angreifen. Wir wollen den politischen Beschluss kippen, dieser DITIB-Gemeinde das Areal an der Gathe zur Verfügung zu stellen. Unser Ziel ist nach der Türkeiwahl noch wichtiger und aktueller geworden.
Übrigens: die Unterschriftensammlung läuft noch bis zum 12. Juni 2023!
Erst wenn nach Abgabe der gültigen Unterschriftenlisten das Bürger*innenbegehren vom Stadtrat mit seiner Erdoğan-Mehrheit abgelehnt wird, werden wir mit dem Bündnis „Gathe für alle“ vor das Verwaltungsgericht ziehen, um die Zulässigkeit des Bürger*innenbegehren durchzusetzen.
Es ist schon erstaunlich, dass ohne Notwendigkeit das städtische Wahlamt eigeninitiativ und mit öffentlichen Geldern ein Gutachten finanziert, um unser Anliegen öffentlich zu diskreditieren.
Wir, das Bündnis für das Bürger*innenbegehren rufen alle Menschen in der Stadt dazu auf, uns ihre Unterschriften zu schicken, zu sammeln und uns in den letzten Tagen weiter so kräftig wie bisher zu unterstützen
Und : ! Schickt Eure Listen zurück !
GATHE FÜR ALLE!