Der Hambacher Forst, gelegen im rheinischen Braunkohlerevier zwischen Düren und Kerpen, wird seit 1978 Stück für Stück gerodet. An Stelle des früheren Waldes und einiger umliegenden Ortschaften wird ein 400-500m tiefes Loch gebaggert, um an die Braunkohle zu gelangen, welche zum Erzeugen von Strom verbrannt wird. Eine Form der Energiegewinnung, welche zur heutigen Zeit in Deutschland wirtschaftlich nur zu betreiben ist, da es zahlreiche Subventionen und Vergünstigungen für die Stromkonzerne gibt und die Risiken des Tagebaus der Bevölkerung überlassen werden. Die CO2 Menge, die bei der Verbrennung der Braunkohle in Deutschland entsteht, macht ein Drittel der CO2 Emissionen Deutschlands aus und ist europaweit die Größte eines einzelnen Verursachers.
Im Hambacher Forst und den umliegenden Gemeinden regt sich Widerstand gegen den Braunkohleabbau und die dafür vorangetriebene Rodung des Hambacher Forstes durch RWE. Seit 2012 halten UmweltaktivistInnen* Teile des Forstes besetzt. AnwohnerInnen* und UmweltaktivistInnen* stehen ohne großartige Mittel und ohne Lobby einem gigantischen Konzern gegenüber und setzen sich ein für den Erhalt des Waldes, ein Ende der Energiegewinnung durch Braunkohle und die Verstrickungen zwischen Politik und Wirtschaft, sind doch verschiedenste Bürgermeister NRWs (Eschweiler, Hürth, Essen) sowie mehrere Landräte im Aufsichtsrat der RWE Power AG. Hinzu kommt, dass Dürens Landrat Wolfgang Spelthan (CDU) nicht nur seit 2011 Mitglied im Aufsichtsrat von RWE Power sowie Mitglied im RWE Beirat Mitte war, sondern zugleich die Polizeibehörde Düren leitete und damit den Einsatz gegen die AktivistInnen*.
Der Widerstand im rheinischen Revier ist bunt und vielfältig [nachzulesen in: http://www.packpapierverlag.de/?product=mit-baumhausern-gegen-bagger] und reicht vom Erzeugen von Öffentlichkeit durch Informationsveranstaltungen und Waldspaziergänge [http://hambacherforst.blogsport.de/termine/waldspaziergang/] über zivilen Ungehorsam bis hin zu Sabotage der zum Braunkohletagebau gehörenden Infrastruktur. Wir unterstützen diesen Widerstand und erkennen auch die gewählten Formen des Widerstandes als notwendig und berechtigt an, gleicht doch der Kampf um den Erhalt des Hambacher Forstes dem Kampf Don Quijotes gegen die Windmühlen.
Die AktivistInnen*, AnwohnerInnen*, UnterstützerInnen* folgen nicht kapitalistischen Gesetzen sondern ihrem Gewissen und dem Willen, den Schutz von Natur und Umwelt über wirtschaftliche Interessen zu stellen. Sie bringen sich persönlich ein, opfern viel Zeit und Energie, um die Zukunft aller zu verbessern und zu verändern. Genau das halten wir für unterstützenswert, weswegen auch wir uns informierten, an Waldspaziergängen teilnahmen, die AktivistInnen* materiell unterstützten oder auch einfach nur im Camp der WiderständlerInnen* vorbei gingen, um den Menschen dort mitzuteilen, dass wir das, was sie tun, für richtig halten und ihren Einsatz schätzen. So wie es viele AnwohnerInnen* und MitbürgerInnen* in dieser Region in den letzten Jahren taten (bis Januar 2017 waren es 5587 SpaziergängerInnen* bei insgesamt 34 Waldspaziergängen), oder im Stillen dachten, als sie über den Widerstand im rheinischen Revier lasen.
Stellen Sie sich nun vor, diese Zustimmung zu einem Protest kann für Sie gravierende Konsequenzen haben: Allein die Zustimmung zu einem Protest und die Anwesenheit im Umfeld der Protestierenden, das „bekannt sein mit“ den Protestierenden wird zum Verdachtsmoment. Durch Ihre Haltung werden Sie verdächtig und beschuldigt.
So ergeht es derzeit einem unserer Freunde, einem Unterstützer des Protestes.
Im Mai 2013 sowie Anfang 2014 kam es zu versuchten und geglückten Sabotageaktionen an der Hambachbahn, welche Braunkohle vom Tagebau Hambach zu verschiedenen Braunkohle-kraftwerken in der Region transportiert. Ende 2016 erhielt unser Freund nun die Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft Aachen, eine DNA-Probe abzugeben. Laut Schreiben des Amtsgerichts Aachen war unser Freund im Umfeld des Tatortes gesehen worden und es sei bekannt, dass er sich im Kreise der UmweltaktivistInnen* aufhielt und mit einigen von ihnen bekannt ist.
Der sogenannte „begründete Anfangsverdacht“, welchen die Polizei benötigt, um eine DNA-Feststellung anzuordnen, besteht hier also darin, dass ein Mensch in der Nähe eines Tatortes gesehen wurde. In welchem Kontext dieser Mensch dort gesehen wurde, wird außer Acht gelassen. Fragen danach, ob weitere Personen zur gleichen Zeit in der Nähe des Tatortes gesehen wurde und wie die Identität der „Gesehenen“ festgestellt wurde, ob dies bspw. durch eine Personenkontrolle festgestellt oder nachträglich nach Überprüfung von Bildmaterial vermutet wird, werden dabei nicht beachtet. Zum Verdacht trägt ebenfalls bei, dass unser Freund mit einer bestimmten Gruppe von Menschen in Kontakt steht, was auf seine Haltung schließen lasse. Die Gesinnung des Verdächtigen macht ihn also zum Verdächtigen.
„Wenn er sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, dann kann er ja einfach eine Probe abgeben.“ Genau dies geht Ihnen vielleicht gerade beim Lesen durch den Kopf. Aber ist es nicht absurd, dass ein Mensch genötigt wird eine DNA-Probe abzugeben, um seine Unschuld zu beweisen? Dies wäre juristisch als Beweislastumkehr zu bezeichnen.
Warum aber wird überhaupt eine DNA-Probe benötigt um eine Tatbeteiligung auszuschließen? Nun: Ein zur Sabotage genutzter Gegenstand, welcher von der Polizei sichergestellt wurde, war mit einen Stück Klebeband beklebt, an welchem eine DNA-Spur anhaftete. Die Polizei ist nun auf der Suche nach der zur DNA-Spur gehörenden Person, welche sich wohl wegen der Sabotage an der Hambachbahn zu verantworten hat. Und das, obwohl eine Übereinstimmung einer DNA-Spur mit eine abgegebenen DNA-Probe immer nur eine Wahrscheinlichkeitsaussage darstellt und DNA als Beweismaterial sehr fehleranfällig ist. Hinzu kommt, dass vollkommen ungeklärt ist, wie die DNA-Spur an das Klebeband kam und durch wessen Hände dieses Klebeband ging, bevor ein Stück davon von der Polizei sichergestellt wurde. Vom Verkäufer im Baumarkt, über einen Unterstützer im Camp der Plakate klebte, bis zum Saboteur hatten vermutlich verschiedenste Menschen Kontakt mit dem Material, wessen Spur dem Material anhaftet ist nicht zweifelsfrei aufklärbar. Neben der Tatsache, dass der Verdacht der Polizei gegen unseren Freund recht wage ist, ist zu befürchten, dass eine einmal gegebene DNA-Probe lange Zeit gespeichert wird, um sie ggf. zu anderen Zeitpunkten mit immer neuen gefundenen Spuren zu vergleichen.
DNA-Proben können gespeichert werden, wenn dies der Gefahrenabwehr dient. Der Begriff der Gefahrenabwehr ist jedoch rechtlich nicht ausreichend definiert. Ist davon auszugehen, dass die Person, welche eine Probe abgab, ähnliche Taten begeht, wie die, zu der gerade ermittelt wird, so stellt die Polizei eine sogenannte Negativprognose aus, um die DNA-Probe auf bis zu 10 Jahre speichern zu können. Dies ist bei jeder abgegebenen DNA-Probe möglich, selbst wenn sich herausstellt, das der Probengeber als Tatverdächtiger auszuschließen ist. Eine aussagekräftige Begründung, warum die Polizei eine Negativprognose erstellt und die DNA-Probe speichern möchte, wird nicht verlangt. Hier reicht dann vermutlich wieder die Haltung einer Person oder auch ihr Umgang mit einer bestimmten Gruppe Menschen, welche eine Speicherung zum Zwecke der Gefahrenabwehr notwendig machen. Hinsichtlich der Herangehensweise der Polizei scheint die Gefahren-abwehr so zu funktionieren, dass der Protest in all seinen Formen, sowie die AktivistInnen* selbst kriminalisiert und durch Repressionsmittel, wie z.B. der Abgabe von DNA-Proben, eingeschüchtert werden, auf dass sie ihren Protest irgendwann aufgeben.
All dies bedenkend entschied unserer Freund sich also, die Abgabe einer DNA-Probe zu verweigern.
Am 31.1. war unser Freund nun zu einer Verhandlung am Wuppertaler Landgericht anwesend und wurde in der Verhandlungspause vor dem Gericht erwartet und zur Abgabe einer DNA-Probe abgeholt, wozu nicht weniger als 5 Zivilpolizisten gekommen waren. Gegen die Abgabe einer DNA-Probe legte unser Freund mündlich Widerspruch ein, was die Beamten aber nicht davon abhielt, eine Probe zu entnehmen. Es wurden also Tatsachen geschaffen, bevor über den Widerspruch entschieden ist.
Die Polizei und Justiz zeigte sich in den letzten Jahren immer besonders engagiert in der vorschnellen Verfolgung und Kriminalisierung linker Personen, im Hambacher Forst und auch in Wuppertal denken wir nur an die strafrechtliche Verfolgung der Ersthelfer nach dem Mordanschlag am AZ Wuppertal (/2016/02/02/eine-vierte-erklarung%E2%80%A8/) oder das aggressive Vorgehen gegen ein Punkertreffen in Wuppertal im Sommer 2015 welches in Misshandlungen (Biss durch einen Hund bei der Festnahme, Abdrücken der Halsschlagader zur Abnahme von Fingerabdrücken, Urinieren in die Schuhe der Gefangenen, um nur drei Beispiele zu nennen) auf dem Polizeirevier gipfelte.
Die Kriminalisierung des Wiederstandes im Hambacher Forst, unseres Freundes und vieler linker AktivisInnen* werden wir nicht wort- und tatenlos hinnehmen.
Wir solidarisieren uns mit dem Widerstand im Hambacher Forst in all seinen Formen!
Wir werden unseren Freund weiterhin bei seinem Kampf gegen die Repression durch Polizei und Justiz begleiten und unterstützen.
Vielleicht müssen wir in Zukunft noch gemeinsam der Polizei den ein oder anderen Besuch abstatten, haltet euch auf dem Laufenden.
Wir wünschen unserem Freund alles Gute und viel Kraft.
No Justice – No Peace!
– Molchfreunde Lichtscheid –