12. bis 16. September
Verhandlung Deutschland vs. Italien vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag
Zehntausende Zivilist_innen wurden ermordet
Zehntausende Zivilist_innen sind es, die von der Wehrmacht oder eingegliederten SS-Einheiten während der Besatzung Griechenlands und Italiens im Zweiten Weltkrieg massakriert und gemordet wurden.
Zehntausende, die zur Zwangsarbeit nach Deutschland verschleppt wurden.
Gemeinsam trifft sie, dass sie bis zum heutigen Tage von der Rechtsnachfolgerin des verbrecherischen „Dritten Reichs“, der Bundesrepublik Deutschland, keine Entschädigung erhalten haben. Keinen Cent für die niedergebrannten Häuser, für verwüstete Ortschaften, keine Entschädigung für den Verlust ermordeter Eltern, Kinder, Geschwister.
Keine Entschädigung für jahrelange Ausbeutung durch Zwangsarbeit (Nur ein kleiner Teil ehemaliger NS-Zwangsarbeiter_innen erhielt symbolische Zahlungen aus der Stiftung EVZ). Der Grundsatz der offiziellen deutschen „Wiedergutmachungs“-Politik ist: Sonntagsrhetorik und Erinnerungskultur ja, aber keine Anerkennung einer rechtlichen Verpflichtung – und: das Geld bleibt hier.
Deutschland verweigert jede Entschädigung
Des Wartens leid haben Hunderte Personen in den letzten zwei Jahrzehnten geklagt und bis zu den höchsten Gerichten Griechenlands und Italiens Recht bekommen. In den Urteilen heißt es jeweils, die von Deutschland vorgebrachte Staatenimmunität gelte nicht für die verbrecherischen Handlungen der Besatzungsmacht. Viele Millionen Euro schuldet Deutschland inzwischen den ehemaligen Zwangsarbeiter_innen, den Überlebenden und Angehörigen der Ermordeten der Massaker von Distomo, Kalavryta, Civitella, Marzabotto, Falterona, Mommio, Cevarolo, Monchio, Morello, … Doch die bundesdeutschen Regierungen lassen nichts unversucht, die Opfer um ihre berechtigten Ansprüche zu prellen.