2011 feiert das Bundeskriminalamt sein 60jähriges Bestehen. Diesen Anlass wollen wir nutzen, um uns gemeinsam einen Einblick in die Arbeit des BKA zu verschaffen. Dazu kann jede_r ein Auskunftsersuchen an das BKA stellen und so sehen, was das Amt über die eigene Person glaubt.
Auf dem rechten Auge blind
Mit der Verabschiedung des ersten BKA-Gesetzes am 08.03.1951 begann die „Erfolgsgeschichte BKA“. Über die Tatsache, dass von den damals 47 in der Führungsebene beschäftigten Beamt_innen lediglich zweien nicht nachgewiesen werden konnte Mitglied der NSDAP gewesen zu sein und mehr als die Hälfte von ihnen NS-Verbrecher_innen waren, wurde lange Zeit großzügig hinweggesehen. Schließlich wurde 2007, also nach 56 Jahren und unter dem Druck diverser kritischer Publikationen, eine Initiative zur Aufarbeitung der NS-Wurzeln des BKA organisiert. Dass der BKA-Präsident Jörg Ziercke nach den Tagungen zufrieden zu dem Ergebnis kam, dass es „ein Stück weit gelungen sei, die Übergänge aus der Zeit des Nationalsozialismus zu erhellen, ohne dabei nur von Schuld zu reden“, zeigt Charakter und Motivation dieser Veranstaltungen.
Fact or Fiction? Die Schätzungslogik des BKA
Lieber als mit der „problembehafteten“ Geschichte beschäftigt sich das BKA mit seiner zukünftigen Ausrichtung. Mit der Novelle des BKA-Gesetzes 2008 erhielt das BKA weitreichende Befugnisse zu eigenständigen Ermittlungen. Dabei kommt dem Aufbau umfangreicher Datensammlungen im Rahmen des „präventiven“ Ansatzes der Kriminalitätsbekämpfung eine zentrale Bedeutung zu. Die Informationssysteme des BKA und die aus diesen gewonnenen Abschätzungen, die zu gern fälschlicherweise als Fakten verstanden werden, bilden die Basis für eine polizeiliche Praxis, die seit Jahren mit dem Begriff „Gefährder“ operiert und damit den juristischen Grundsatz der Unschuldsvermutung auf den Kopf stellt. Ausgehend von der Maxime „vor dem Täter am Tatort zu sein“ werden flächendeckend so viele Informationen wie möglich erfasst, gespeichert und dann zu diffusen Profilen einzelner Menschen und Gruppen „verdichtet“. Einen Einblick in die „Logik“ dieser Auswertungssysteme gewährt das BKA aus guten Gründen nicht, würde dies doch wahrscheinlich einen herben Dämpfer für die vom Bild einer allwissenden und vorausdenkenden Polizeibehörde ausgehenden sozialen Kontrollfunktion bedeuten.