Die geplante Räumung des kölner AZ wurde bisher nicht durchgesetzt. Bullen fuhren zwar auf und zeigten den ganzen Tag und auch die Nacht hindurch Präsenz – das entschlossene Handeln verhinderte aber bisher die Räumung.
Bis mindestens Freitag muss aber weiterhin mit der Vollstreckung gerechnet werden. Zum 1. April soll die Stadt Köln Eigentümerin des Gebäudes in der Wiersbergstraße werden. Der Räumungstitel der Sparkasse Köln Bonn würde dann nichtig.
Der kölsche Klüngel ist bis weit über die Landesgrenzen hinaus bekannt. Zuletzt gab es ein Gerichtsurteil von der EU, das feststellte, dass ein großer Teil des Imobilienbesitzes der Sparkasse Köln Bonn rechtswidrig von der Stadt Köln erworben wurde. Das EU-Gericht setzte der Sparkasse eine Frist bis zum 1. April 2011, um die Imobilien zurück an die Stadt zu verkaufen. Die Sparkasse versuchte eine Fristverlängerung von vier Monaten zu bekommen, was aber anscheinend nicht funktionierte. Die Frist bis zum 1. April soll wohl bleiben. Eins der Gebäude, die zurück an die Stadt verkauft werden müssen ist die alte Werkskantine der KHD, die vor knapp einen Jahr besetzt wurde, um ein AZ zu schaffen. Ohne Besetzung ist der Wert dieses Grundstücks höher. Folglich müsste die Stadt bei einer Räumung der Sparkasse mehr für das Gebäude bezahlen. Für nach der Räumung wurde auch eine Abrissgenehmigung besorgt. Wie man eine Abrissgenehmigung für ein Gebäude erhalten kann, das einem nicht rechtmäßig gehört, ist schleierhaft. Wahrscheinlich macht auch dies der Klüngel möglich.