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Antifaschismus Wuppertal

Maulwürfe im Museum

Pressemitteilung
Einen herzlichen Glückwunsch für Wolf Erlbruch zur Verleihung des Jankel Adler -Preises (ehemals Eduard von der Heydt Preis der Stadt Wuppertal)! Lassen Sie sich nicht von unserer Protestaktion stören!
Einladung zur Umbenennung des Von der Heydt-Museums und zur öffentlichen Restituierung von Kunstwerken aus jüdischen Besitz. Treffpunkt am 7. Dezember um 11:30 Uhr im Foyer im ehemaligen Von der Heydt Museum. Im Zuge der Umbenennung wollen wir die während der NS-Zeit für das Von der Heydt Museum geraubten Kunstwerke ihren rechtmäßigen EigentümerInnen zurückgegeben.

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Antifaschismus Wuppertal

Opfer und Täter

Rückgabe gefordert: Das Wuppertaler Von-der-Heydt-Museum besitzt drei Raubkunstbilder aus jüdischen Sammlungen
Als vor vier Jahren das Hamburger Kunstmagazin Art über Raubkunst aus jüdischem Besitz in deutschen Museen berichtete, verwahrte sich das Wuppertaler Von-der-Heydt-Museum energisch dagegen, in diesen Zusammenhang gestellt zu werden. Ihr Haus sei sauber, erklärte Museumsdirektorin Sabine Fehlemann damals. Man sei nicht Täter, sondern vielmehr Opfer: Bis heute vermisse das Museum Werke, die sich seit Kriegsende in Russland und Frankreich befänden. Sorgfältig untersucht wurde der Wuppertaler Museumsbestand offenbar nie. Jetzt kam heraus, dass der Stadt gleich drei Anträge auf Herausgabe wertvoller Werke vorliegen, die deren rechtmäßigen Eigentümern in der Nazi-Zeit abgepresst worden sind. Oberbürgermeister Hans Kremendahl und Kulturdezernentin Marlis Drevermann werden dem Kulturausschuss der Stadt am heutigen Montag empfehlen, die Rückgabe aller drei Bilder zu beschließen.
Die Erbin des erst in Köln, später dann in Berlin lebenden Fabrikanten Max Meirowsky, die in Genf ansässige „Bona-Terra“-Stiftung zur Aus- und Fortbildung junger Juden in der Landwirtschaft, fordert die 1863 entstandene „Felsige Flusslandschaft“ des Frankfurter Malers Otto Scholderer zurück. Der Jude Meirowsky, zu dessen Sammlung Hauptwerke von van Gogh, Renoir, Monet, Courbet, Manet, Gauguin und Pissarro zählten, hatte das Scholderer-Bild und neun weitere Gemälde zunächst der Berliner Nationalgalerie angeboten – „wegen Raummangel“, wie er am 24. September 1936 an den Direktor schrieb. Als sich das Museum gegen einen Ankauf entschied, musste Meirowsky, um in die Schweiz ausreisen zu können, seine Sammlung am 18. November 1938 im Berliner Auktionshaus Lange versteigern lassen. Obwohl auf das Doppelte geschätzt, ging die Sammlung schon für 1000 Reichsmark an die Kölner Galeristin Aenne Abels. Wenige Monate später erwarb dort das Wuppertaler Museum das Bild. „Dass dieser Erwerb guten Glaubens geschah“, so die Beschlussvorlage für den städtischen Kulturausschuss, „kann aufgrund der zeitlichen Abfolge als ausgeschlossen betrachtet werden“.

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Antifaschismus

Kundgebung vor Bikker-Prozess in Hagen

Am Montag, 08.09.2003 sollte der Prozess gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker eröffnet werden. Vor dem Hagener Landgericht fand eine Kundgebung statt.
Kundgebund und niederländisches Fernsehen
Am Montag sollte der Prozess gegen den Nazi-Kriegsverbrecher Herbertus Bikker vor dem Hagener Landgericht eröffnet werden. Ihm wird die Ermordung des niederländischen Widerstandskämpfers Jan Houtmann vorgeworfen („Und dann hab ik ihm de Gnadenschuss gegeben“). Nachdem zwei Gutachter ausführlich über Bikkers Gesundheitszustand referierten und die beiden Verteidiger dessen Auffassungsvermögen in Frage stellten, einigten sich Staatsanwaltschaft, Anwälte und Richter auf ein drittes Gutachten… Fortgesetzt werden soll das Ganze nun am Freitag.
Vor dem Hagener Landgericht fand zeitgleich eine Kundgebung antifaschistischer Gruppen statt.
Anwesend waren zahlreiche Pressevertreter aus den Niederlanden sowie einige deutsche Journalisten.
Hintergrundinfos zu Bikker unter
http://de.indymedia.org/2003/08/60329.shtml
Kein Vergeben Kein Vergessen!
Geen Vergeven Geen Vergeten!

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Antifaschismus

Bericht zum Naziaufmarsch in Hagen

Am Samstag, dem 05.07.2003, demonstrierten in Hagen-Vorhalle ca. 70 Neonazis gegen Polizeiwillkür und Polizeigewalt. Anmelder war der Oberhausener Neonazi Markus Machinke (organisiert in der Oberhausener „Förderturm Kameradschaft“).
Die Antifa Hagen hatte zu Protesten auf der Naziroute aufgerufen, so versammelten sich trotz scharfer Polizeikontrollen zeitweilig bis zu 50 AntifaschistInnen entlang der Naziroute. Nicht genug für eine Blockade der Naziroute aber immerhin genug um die Zwischenkundgebung der Nazis in einem gellenden Pfeifkonzert untergehen zu lassen. Die Drohung der Hagener Polizeipräsidentin Ursula Steinhauer, das Verwenden von Trillerpfeifen strafrechtlich zu verfolgen, war wohl auch von den meisten AnwohnerInnen als lächerlich empfunden worden. Derartige dümmliche Aussagen machen deutlich, dass die Hagener Polizei nach wie vor jede Form von antifaschistischen Protesten verhindern will.
Zeitgleich zur Nazidemonstration fand in Vorhalle ein Kundgebung der SPD gegen rechts statt. Bezeichnend ist hier allerdings, dass den TeilnehmerInnen nicht mal die Benutzung des Megaphons von der SPD gestattet wurde („das ist für die Ordner“).
Insgesamt waren die Proteste trotz der schwachen Mobilisierung relativ effektiv, mit mehr Leuten hätte sicherlich mehr erreicht werden können, eine Verhinderung von Naziaufmärschen scheint in NRW aber ohnehin momentan nur vereinzelt möglich zu sein.
Antifa Hagen, am 05.07.03

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Antifaschismus

Gedenktafel für die Opfer des KZ Kemna

von Antifaschistische Initiative Wuppertal – 04.07.2003 14:45
Das war lange überfällig!
Heute am 70. Jahrestag der „Inbetriebnahme“ des Konzentrationslagers in der alten Putzwollenfabrik an der Kemna wurde eine Gedenktafel am Gebäude des ehemaligen KZ für die Opfer angebracht.
In diesem Gebäude befand sich das Konzentrationslager Kemna.
Durch die Kemna gingen ca. 4000 Antifaschisten und Aktivisten der Arbeiterbewegung.
Die Folterknechte der SA und der Polizei demütigten und mißhandelten ihre Opfer bestialisch. Zwei Menschen starben an den Misshandlungen in der Kemna, ein 13 jähriger Junge wurde von SA-Leuten erschossen.
Otto Böhne
KPD- Stadtverordneter,
in der Kemna tagelang gefoltert und misshandelt,
stirbt am 25. Februar 1934 im KZ Börgermoor.
Karl Erlemann
Schuhmacher aus Radevormwald
in Folge von schwersten Misshandlungen
nach Galkhausen eingeliefert und am 9.Januar 1934
an Herzlähmung gestorben.
Hermann Göbel
Im Alter von 13 Jahren am 26. August 1933
von der SA erschossen
In Erinnerung an die Gemordeten und Gefolterten
der Wuppertaler ArbeiterInnenbewegung
Für eine würdige Gedenkstätte!
Nichts und niemand ist vergessen!

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Antifaschismus

Goethe-Institut besetzt!

Ort : Berlin
Datum: 26.06.2003
Berlin: Goethe-Institut besetzt!
Als Reaktion auf das heutige Distomo-Urteil, mit dem der Bundesgerichtshof die Enschädigungsansprüche von Opfern des Massakers von Distomo am 10.Juni 1944 ablehnte, haben AktivistInnen der Antifaschistischen Linken Berlin das Berliner Goethe-Institut besetzt.
Sofortige Entschädigung aller NS-Opfer und deren Hinterbliebener!
Am heutigen Donnerstag, den 26. Juni 2003 hat ein Dutzend AktivistInnen der Antifaschistischen Linken Berlin [ALB] vorübergehend Räume des Berliner Goethe-Institutes in der Neuen Schönhauser Straße 20 in Berlin-Mitte besetzt. Sie wollten damit ihrer Forderung nach sofortiger Entschädigung aller Opfer des NS-Terrors und deren Hinterbliebener Nachdruck verleihen. Anlass war die heutige Urteilsverkündung des Bundesgerichtshofes (BGH) in Karlsruhe über Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen eines vor fast 60 Jahren stattgefundenen Verbrechens. Nach einer halben Stunde beendete die ALB die Aktion – die AktivistInnen verließen das Gebäude.
Am 10. Juni 1944 hatte die faschistische Waffen-SS im griechischen Bergarbeiterdorf Distomo in der Nähe von Delphi als „Vergeltungsaktion“ für Partisanenaktivitäten ein Massaker unter der Bevölkerung angerichtet, dem 218 Einwohner des Dorfes – überwiegend Frauen und Kinder sowie ältere Menschen – zum Opfer fielen. Das Dorf wurde anschließend bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Die KlägerInnen, deren Eltern bei dem Massaker ums Leben kamen, fordern von Deutschland, für die in der Nazi-Zeit begangenen Verbrechen zu haften und Schadenersatzansprüche zu begleichen.
„Wir haben uns bewusst für die Besetzung des Goethe-Institutes entschieden, da dessen Eignerin die Bundesrepublik Deutschland, Rechtsnachfolgerin des Dritten Reiches, ist. Bereits im September 2000 sollte unter anderem das Goethe-Institut in Athen nach einem Urteil des obersten Gerichtshofes Griechenlands Aeropag zwangsversteigert werden.
Das Gericht hatte damals den Überlebenden und Hinterbliebenen der Opfer des Distomo-Massakers 56 Millionen D-Mark Schadenersatz zugesprochen, die Bundesregierung jedoch jegliche Zahlungen verweigert.“, erklärt eine Aktivistin der ALB. „Auch“, so weiter, „habe die Bundesregierung damals diese Frage politisch klären wollen, passiert ist jedoch bisher nichts.“.
Deutschland muss zahlen! Entschädigung aller NS-Opfer – sofort!
Antifaschistische Linke Berlin

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(Anti-)Repression Antifaschismus

Gleicher Fall, anderes Urteil

Gegendemonstranten wundern sich über Staatsanwaltschaft
Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand. Diese alte Weisheit wird derzeit bei den Widerspruchsverfahren zu den Vorfällen am 11. Januar am Oberbarmer Bahnhof unter Beweis gestellt. Dort waren 69 Gegendemonstranten, die einen Nazi-Aufmarsch verhindern wollten, in mehrstündigen polizeilichen Gewahrsam genommen und von der Wuppertaler Staatsanwaltschaft wegen Verstoßes gegen Paragraph 21 des Versammlungsgesetzes zur Zahlung eines Bußgeldes verdonnert worden (die Rundschau berichtete). Alle Betroffenen legten Widerspruch ein. Mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im ersten und weiteren Widerspruchsverfahren erhöhte das Amtsgericht das zu zahlende Bußgeld. Mit der Folge, dass nicht wenige ihren Widerspruch zurückzogen und zahlten.
Ganz anders verlief demgegenüber ein Prozess in gleicher Angelegenheit in Hagen: Dort wurde das Verfahren gegen eine Studentin wegen Geringfügigkeit eingestellt mit dem Hinweis, auch weitere Verfahren in der gleichen Angelegenheit einzustellen. In einem vergleichbaren Fall in Düsseldorf basierten die Entscheidungen darauf, dass die von der Staatsanwaltschaft gelieferte Beweislage nicht ausreiche.

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(Anti-)Repression Antifaschismus

Ausverkauf geht weiter

SchülerInneninitiative für Zivilcourage überreichte OB Kremendahl erneut einen Überweisungsträger über 20400 €
Im Rahmen der öffentlichen Bürgersprechstunde in der Rathausgalerie in Elberfeld sprach die SchülerInneninitiative erneut bei OB Kremendahl vor und forderte eine Stellungnahme zum 11. Januar und den Repressionen, die die AntifaschistInnen im Nachhinein erdulden müssen.
Am 11. Januar hatte Christian Worch, ein bundesweit bekannter Nazi-Kader, einen Aufmarsch in Wuppertal Oberbarmen angemeldet. Um ein gemeinsames Zeichen gegen Rechts zu setzen folgten ca. 500 AntifaschistInnen dem breiten Aufruf des Bündnisses „Wuppertal stellt sich Quer“ [u.a. Kremendahl, DGB] und versammelten sich friedlich auf dem Oberbarmer Bahnhof. Es folgte ein gewalttätiger, unkoordinierter Polizeieinsatz mit Schlägen, Tritten und der unverantwortlichen Gefährdung der DemonstrantInnen, die teilweise von den Einsatzkräften auf die Gleise gestoßen wurden. 69 standhafte AntifaschistInnen wurden schlussendlich geräumt, abgearbeitet1 und bis zu 11 Stunden in Gewahrsam genommen. Die Kriminalisierung von Zivilcourage gipfelte schließlich in den Strafbefehlen über 300,- €, die den Festgenommenen von der Staatsanwaltschaft Wuppertal zugestellt wurden. Darin wird ihnen Verstoß gegen §21 Versammlungsgesetz (Sprengung einer Versammlung) vorgeworfen.
Die SchülerInnen konfrontierten OB Kremendahl mit der derzeitigen Prozesslage und baten ihn dazu Stellung zu nehmen. Der OB betonte, dass er keinen Einfluss auf die Rechtsprechung in diesen Fällen habe und sah sich damit auch nicht in der „Pflicht“ seine Meinung zu diesen Vorfällen zu äußern.
Auf weiteres Nachfragen der SchülerInnen erklärte er, warum er sich am 11.Januar von der ursprünglichen Bündnis-Demonstration distanzierte und in 2km Entfernung vom Geschehen eine Kundgebung abhielt. Er ist der Meinung, dass es wichtig sei, dass die Rechten und die GegendemonstrantInnen räumlich voneinander getrennt werden. Ansonsten wäre zu befürchten, dass es zu Auseinandersetzungen komme. Dass die DemonstrantInnen auf dem Bahnhof allerdings äußerst friedlich waren – auch als sich Anhänger der rechten Szene auf dem Bahnhof befanden, sieht Herr Kremendahl dabei wohl nicht.
Überhaupt schlägt OB Kremendahl vor, immer mit der Polizei zusammen zu arbeiten und mit ihr jede Gegendemonstration abzusprechen. Das Recht einer Spontan-Demonstration, das laut dem Artikel 8 im Grundgesetz jedem/r BürgerIn zusteht, blendet Herr Kremendahl dabei völlig aus. Und das solche Versammlungen unter dem Schutz des Rechtsstaates stehen wohl auch.

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(Anti-)Repression Antifaschismus

Prozesse 03. und 04.06

Prozesszusammenfassung
Diese Woche fanden wieder zwei Prozesse zum 11.1. statt. Obwohl die Staatsanwaltschaft darauf hingewiesen wurde, dass ein Verfahren vom Jugendgericht Hagen wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde und es eine Aussetzung des Verfahrens vom 09.05. gab, führt sie trotzdem die Prozesse weiter. Am 09.05. konnte die Staatsanwaltschaft dem Gericht nicht nachweisen, dass die Angeklagte eine grobe Störung verursacht habe. Daraufhin forderte der Richter die Staatsanwaltschaft, die sich vehement gegen die vorgeschlagene Einstellung wehrte, auf, ihre Beweise zu präzisieren. Am Jugendgericht Hagen stellte die Richterin das Verfahren gegen die Angeklagte nach wenigen Minuten ein und kündigte an, auch alle weiteren Verfahren, die sie dazu bearbeiten würde, einzustellen. Selbst der Hagener Staatsanwalt konnte sich die Anklage der Staatsanwaltschaft Wuppertal nicht erklären.
Am Dienstag, 03.06.2003 fand ein weiterer Prozess am Jugendgericht Menden statt. Der Richter verurteilte den Angeklagten nach Erwachsenenstrafrecht zu 30 Tagessätzen à 7 €. Da der Angeklagte ohne Verteidigung in den Prozess ging, wird er Berufung einlegen.
Am Mittwoch, 04.06.2003 wurden am Amtsgericht Wuppertal drei AntifaschistInnen wegen des 11.1. angeklagt. Leider hatte keiner der drei Angeklagten juristischen Beistand mit im Gerichtssaal, aber einer der Angeklagten verteidigte sich selbst. Trotz alledem verurteilte der Richter zwei der Angeklagten zu 35 Tagessätzen á 15 € und einen zu 35 Tagessätzen á 10 €.
Diesmal allerdings wurde der Prozess von Staatsanwalt Heinrichs persönlich geführt. Herr Heinrichs hatte am 11.1. die In-Gewahrsamnahme der 69 AntifaschistInnen nach §21 Versammlungsgesetz angeordnet und schickte den 69 AntifaschistInnen die Strafbefehle zu. Nach der Pleite vom 09.05. traute Heinrichs seiner jungen Kollegin wohl nicht mehr zu, diese Prozesse zu führen. Allerdings wartete man vergeblich auf die neuen präzisierten Beweise. Neu allerdings ist die Strategie Flugblätter der SchülerInneninitiative vorzulesen, aber die Beweiskraft dieses Dokuments nicht zu erklären.

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(Anti-)Repression Antifaschismus Wuppertal

Rund 70 Ermittlungsverfahren gegen AntifaschistInnen in Wuppertal.

Am 11. Januar 2003 veranstaltete der Neonazi Christian Worch einen seiner Aufmärsche in Wuppertal-Oberbarmen. Gegen den Aufmarsch protestierte bereits im Vorfeld ein breites Spektrum gesellschaftlicher Gruppen. Der DGB ließ ein Flugblatt verteilen, auf dem implizit zur Besetzung des Bahnhofs, über den die Neonazis anreisen wollten, aufgerufen wurde. Von der eigenen Courage erschreckt, zog der DGB-Vorsitzende von Wuppertal, Peters, jedoch einen Tag vor dem Naziaufmarsch den Aufruf zurück. Zu spät jedoch für rund 150 Menschen, die erfolgreich den Bahnhof den Neonazis streitig machten. Der Bahnhof selbst wurde von Polizei und Bundesgrenzschutz unter Einsatz von Gewalt gegen die nicht-militanten AntifaschistInnen geräumt.